Leiharbeitsrichtlinie - nur auf dem Zettel stehender umworbener Schwachsinn?
Leiharbeitsrichtlinie - das klingt Klasse und sollte auch so sein, doch wenn man sich die Beschönigung anschaut, das fragt man sich, wozu man solche Richtlinien überhaupt erstellt, wenn sich keiner daran halten muss.
Die Richtlinie über Leiharbeit sichert den Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern erstmals europaweite Mindeststandards für ihre Arbeitsbedingungen. Die Richtlinie schreibt den Grundsatz “Gleiches Geld für gleiche Arbeit” fest. ( Quelle: BMAS )
Boah … das muss doch traumhafte Musik in den Ohren von den vielen Beschäftigten in Leiharbeit sein - oder? Der Sozialticker sieht da leider nur verspotteten Hohn, Schwachsinn und sinnlose Steuerverschwendung für die vielen Sitzungen zur Erstellung dieser WISCHI-WASCHI-Richtlinie. Stolz wird weiter umworben, seit wann man glaubt, oben genanntes errichtet zu haben.
Dieser Grundsatz gilt in Deutschland bereits seit 2004. ( Quelle: BMAS )
Dem Fass schlägt allerdings folgender Witz den Boden weg:
Ausnahmen von diesem Grundsatz sind in Deutschland bei der Anwendung von Tarifverträgen möglich. Diese Ausnahme lässt die Richtlinie ausdrücklich zu. ( Quelle: BMAS )
Aha, also die Ausnahme ist zugelassen und schon längst die Regel geworden, denn : Ost gegenüber West, Frauen gegenüber Männer, Alte gegenüber Junge … usw. , haben von dieser Richtlinie rein gar nichts mitbekommen - wobei dann doch die Frage aufkommt:
WO BLEIBT DENN NUN DIE RICHTLINIE - “GLEICHES GELD FÜR GLEICHE ARBEIT”?
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 26. Oktober 2008 um 9:42 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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