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Leiharbeit: Gesetzliche Equal-Pay-Regelung muss kommen

Zur Ankündigung von Arbeitsministerin von der Leyen, eine gesetzliche Regulierung der Löhne von Leiharbeitskräften auf Eis zu legen, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Eine gesetzliche Regulierung der Leiharbeit ist unabdingbar notwendig, um den Gleichbehandlungsgrundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ durchzusetzen. Leiharbeitskräfte und Stammbelegschaften müssen – ohne wenn und aber – gleich bezahlt werden.

Ministerin von der Leyen hatte den Tarifparteien ein Jahr Zeit gegeben, um eine Gleichbehandlung der Leiharbeitskräfte auszuhandeln. Die jüngst vereinbarten Branchenzuschläge insbesondere der IG Metall und IG BCE bringen eine deutliche Verbesserung. Die Entlohnung von Leiharbeitskräften wird in Branchen steigen, in denen die Gewerkschaften einen hohen Organisationsgrad haben. Dennoch wird auch in diesen Branchen das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ nicht umgesetzt. In der Folge bleibt aufgrund der niedrigeren Lohnkosten der Anreiz für Unternehmen erhalten, Leiharbeitskräfte einzusetzen.

Andere, schlechter organisierte Branchen sind die Leidtragenden. Sie haben nicht die Stärke, sich gegenüber der Arbeitgeberseite durchzusetzen und gute Branchenzuschläge zu vereinbaren. Nach der Ankündigung der Bundesarbeitsministerin, keine gesetzliche Equal-Pay-Regelung zu schaffen, können die Arbeitgeber erst recht faire Verhandlungen über Branchenzulagen verweigern. Sie wurden durch die Ankündigung der Ministerin gestärkt.

Verlierer der tariflichen Regulierung in der Leiharbeit sind vor allem Leiharbeitskräfte, die in tariffreien Zonen eingesetzt werden oder in Betrieben, die Tarifflucht begehen. Dort können keine Tarifverträge oder Branchenzuschläge vereinbart werden. All dies ignoriert die Ministerin gänzlich. Aber gerade für diese Arbeitsmarktbereiche ist eine gesetzliche Equal-Pay-Regelung von großer Bedeutung.

Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Startseite - Veröffentlicht am: 19. Juli 2012 um 12:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1. ... Kommentar von realist am Freitag, 20.7.2012.

Zu Frau Müller-Gemmeke,
Nach Wikipedia Auskunft ist diese Dame Mitglied im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales und Sprecherin für Arbeitnehmerrechte ihrer Fraktion. Da die Grünen die Politik der jetzigen Regierung durch überhaupt erst ermöglicht haben und bei allen Unfug mit stimmen, soll diese Dame doch das ganze mit “Ihrer” Ministerin und “Ihren” Kollegen in den Ausschüssen ausmachen. Die Wähler in BW sollen durch die ständigen Kritik der Grünen an der Ministerin lediglich weich gekocht für die kommende Bundestagswahl werden. Die Arbeitnehmerrechte haben in der Geschichte dieser Republik in rot-grüner Zeit einen Stand wie vor hundert Jahren erreicht. Und mit den Hartz-Gesetzen die DDR an Unfreiheit und Drangsaliere überrundet. Ich habe mich leider bei der Wahl 1998 selber mitschuldig gemacht, und kann nur hoffen das diese verlogene Partei den Weg der FDP geht.


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