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Leiharbeit – Boom auf Kosten der Allgemeinheit

Die Leiharbeitsbranche in Deutschland wächst seit 2004 mit atemberaubendem Tempo. In nur vier Jahren hat sich die Zahl der Leiharbeiter/-innen mehr als verdoppelt. Möglich wurde diese Entwicklung durch die „Hartz“-Gesetze und die “besondere Fürsorge” der Bundesagentur für Arbeit.

Der 1. Januar 2004 war der Stichtag für Deregulierungen in der Leiharbeit. Auf einmal durften Unternehmen Leiharbeiter auch dauerhaft beschäftigen, wurden aber gleichzeitig von anderen Risiken entlastet. Gleich im ersten Jahr nach der Reform stieg die Zahl der Leiharbeiter/innen um mehr als 20 Prozent – und das obwohl die Konjunktur 2004 noch am Boden lag. Mit der wirtschaftlichen Erholung kam auch die Leiharbeit richtig in Schwung. Jährliche Zuwächse im zweistelligen Prozentbereich waren jetzt die Regel. Gab es im Juni 2003 327.000 Leiharbeiter/-innen, hat sich diese Zahl bis Dezember 2007 auf rund 720.000 mehr als verdoppelt. Mittlerweile beschäftigt mehr als ein Drittel aller Betriebe mit über 500 Beschäftigten Leiharbeiter/innen, Schwerpunkt dabei ist das verarbeitende Gewerbe.

“Die Beschäftigten fühlen sich vielfach wie Arbeitnehmer zweiter Klasse”, stellt “Arbeitsmarkt aktuell” fest. So sind die Löhne sind durchschnittlich 29 Prozent niedriger als die der regulär Beschäftigten – in Einzelfällen beträgt der Unterschied bis zu 50 Prozent. Fazit des DGB: “Es steht fest, dass die Gesetzesänderung nach Hartz die finanzielle Situation der Leiharbeiter nicht nachhaltig verbessern konnte”. Daneben werden sie häufig nicht korrekt eingruppiert, Kündigungsfristen nicht eingehalten und Urlaubstage nicht gewährt.

Volltext und Quelle: DGB

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 21. September 2008 um 11:16 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1 Kommentar / Frage

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1. ... Kommentar von Alexander am Samstag, 27.9.2008.

Mir ist ein Arbeitskollege bekannt der ebenfalls Leiharbeiter war. Er wurde exakt bis 1 Tag vor Ende des Zeitraumes, wo der Kündigungsschutz griff gekündigt. Der Besitzer der Zeitarbeitsfirma hat aber eine zweite Zeitarbeitsfirma und den Arbeiter dort wieder eingestellt. Ratet mal wie lange?

Danach war der Mitarbeiter jedenfalls wieder arbeitslos.


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