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Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen

Bild: Sozialticker e.V. - RechtLegen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen als dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegende “Lieferung von Wasser” - Kein Ausschluss von der Steuerermäßigung durch bloße Verwaltungsanweisung.

Die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Legen eines Hausanschlusses) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt fällt unter den Begriff “Lieferungen von Wasser” i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage zum UStG und ist deshalb mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern, wenn die Anschlussleistung an den späteren Wasserbezieher erbracht wird.

Quelle und Volltext: Bundesfinanzhof

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 22. November 2008 um 10:30 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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