Das Sozialtickerportal

Donnerstag, der 07. August 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Lebenszeiternennung einer Beamtin im Strafvollzug durfte zurückgenommen werden

Die Ernennung einer im Strafvollzug eingesetzten Beamtin auf Lebenszeit darf zurückgenommen werden, wenn diese ein bereits zuvor aufgenommenes Liebesverhältnis mit einem Gefangenen nicht rechtzeitig ihren Dienstvorgesetzten mitgeteilt hat. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Klägerin stand als Justizvollzugsbeamtin auf Probe im Dienst des Landes Rheinland-Pfalz. Am 1. August 2006 wurde sie zur Beamtin auf Lebenszeit ernannt. Nach Bekanntwerden der intimen Beziehung der Klägerin zu einem Gefangenen nahm der Dienstherr die Ernennung auf Lebenszeit zurück. Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung ab.

Die Probebeamtin habe ihre Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit durch arglistige Täuschung herbeigeführt. Denn sie habe ihr Liebesverhältnis zu dem Gefangenen der Leitung der Justizvollzugsanstalt bewusst verschwiegen, obwohl sie als im Strafvollzug eingesetzte Beamtin zur Offenbarung noch vor der Ernennung verpflichtet gewesen sei. Die intime Beziehung zu einem Gefangenen stelle einen für die Ernennungsentscheidung des Dienstherrn erheblichen Umstand dar.

Beschluss vom 1. Februar 2008, Aktenzeichen: 2 A 11027/07.OVG

Quelle: Pressemeldung Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: Mittwoch, 20. Februar 2008 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
Social Bookmarking:


Aktuelle weitere Meldungen:


Anzeige


 

Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Vororthilfe Datenbank | Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid