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Lebenspartnerschaften im Renten- und Steuerrecht nicht benachteiligt

Berlin: (hib/BOB) Die eingetragenen Lebenspartnerschaften werden im Renten- und Steuerrecht der Ehe gleichbehandelt. Sie widersprechen insofern auch nicht dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/7674) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/7628) mit. Die Regierung ist der Auffassung, dass die europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien mit dem AGG ordnungsgemäß in deutsches Recht umgesetzt worden sind. Dies gelte auch für das Renten- und Steuerrecht, zumal im wichtigsten Teilgebiet des Rentenrechts, in der gesetzlichen Rentenversicherung, die Lebenspartnerschaft der Ehe im Bereich der Hinterbliebenenversorgung bereits früher gleichgestellt worden sei.

Quelle: Deutscher Bundestag

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: Donnerstag, 31. Januar 2008 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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