Langzeitarbeitslose können nicht ohne weiteres in ländliche Gebiete abgeschoben werden
Auch modernisierte Wohnungen im kommunalen Wohnungsbau können angemessen sein - Langzeitarbeitslose können nicht ohne weiteres in ländliche Gebiete “abgeschoben” werden.
AlG II-Träger müssen Mieten kommunaler Wohnungsträger auch dann als angemessene Kosten der Unterkunft übernehmen, wenn die Wohnungen einfach Modernisiert wurden und dies mit einer Mieterhöhung verbunden war. Dies gilt, solange die Modernisierung nicht zu einer Luxus- oder Komfortausstattung führt. Das entschied in veröffentlichten Urteil der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts AZ.: L 9 AS 260/06 vom 14.03.2007 .
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
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