Langzeitarbeitslose können nicht ohne weiteres in ländliche Gebiete abgeschoben werden
Unter Berücksichtigung des Urteils des BSG vom 7. November 2006 , Aktenzeichen B 7 b AS 18/06 R urteilte das Landessozialgericht Niedersachsen- Bremen am 05.06.2007 wie folgt:
- 1. Zur Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten bei Mietwohnungen im Sinne von § 22 SGB II in erster Linie hinsichtlich eines räumlichen Vergleichsmaßstabs auf den Wohnort des Hilfebedürftigen abzustellen, wobei es insbesondere im ländlichen Raum geboten sein kann, größere Gebiete bzw. Gemeinden als Vergleichsgebiete zusammenzufassen.
Diese Rechtsprechung zum SGB II kann nach Ansicht des Senats ohne Weiteres auch auf die Anwendung des SGB XII übertragen werden.
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Lusjena am: Dienstag, 30. Oktober 2007 - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|




