LAG Berlin-Brandenburg bestätigt erneut die Tarifunfähigkeit der CGZP
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg zur Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) auch für die Vergangenheit.
“Nunmehr ist definitiv entschieden, dass die CGZP auch in der Vergangenheit keine wirksamen Tarifverträge abgeschlossen hat”, betonte Dina Bösch, zuständiges ver.di-Bundesvorstandsmitglied.
“Diese Tarifverträge stehen der Geltendmachung von Ansprüchen auf Equal Pay nun nicht mehr entgegen”, so Bösch.
Das LAG Berlin-Brandenburg stellte im Nachgang zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 14.12.2010 fest, dass die CGZP auch am 29.11.2004, 19.06.2006 und 9.07.2008 nicht tariffähig war und bestätigte damit die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 30.05.2011.
Zwar sei schon mit der Entscheidung des BAG vom 14. Dezember 2010 zur Tarifunfähigkeit der CGZP klar gewesen, dass die CGZP auch zu keinem Zeitpunkt davor tariffähig war. Dies habe man unschwer aus der Entscheidungsbegründung des BAG ersehen können, sagte Dina Bösch.
“Es bleibt zu hoffen, dass die Verleiher nun endlich aufhören mit dem skandalösen Versuch, sich für die Vergangenheit auf Vertrauensschutz zu berufen”, so die Gewerkschafterin, und weiter: “Zugleich verweisen sie ihre ehemaligen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer auf unklare Regelungen in ihren Arbeitsverträgen mit mehrfach Verweisungen auf komplizierteste Ausschlussfristen.” Jemand, der so geschickt zu Lasten der Leiharbeitsbeschäftigten formulierte Verträge verhandle, benötige keinen “Vertrauensschutz” in die Rechtswirksamkeit seines Tuns. Schon einige Jahre vor der BAG Entscheidung vom Dezember 2010 sei die Tariffähigkeit der CGZP angezweifelt worden. Die Verleiher hätten sich dementsprechend frühzeitig auf die Folgen der Entscheidung vorbereiten können. “Seriöse Unternehmen hätten das zumindest getan”, hob Bösch hervor.
Sie begrüßte, dass die Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung nicht zugelassen worden sei. Zugleich forderte sie die Bundesregierung auf, dem Bemühen der Verleiher, sich mit dem Argument des Vertrauensschutzes ihren Zahlungsverpflichtungen zu entziehen, entgegen zu treten. “Da wird die Insolvenz der Verleiher als Drohkulisse an die Wand gemalt - die Situation der betroffenen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer wird dabei jedoch völlig ausgeblendet”, betonte Bösch.
. . . und einige politiker cdu + csu setzen sich wohl immer noch dafür ein , daß ihre geliebte illegale scheingewerkschaft cgzp und handelspartner trotz schuld keine schuld tragen müssen . . .
2. ... Kommentar von rotrot
am Samstag, 14.1.2012.
Das Hauptproblem bleibt bei Leih_/Zeitarbeit, ebenso wie bei Hartz-IV, daß viel zu wenige Leute vor Gericht gehen und um ihr Recht kämpfen.
Solange also zuviel sich freiwillig als Lohnsklaven verdingen und die Schande schlechten, weil zu niedrigen Lohnes über sich ergehen lassen, solange wird sich, wie auch bei Hartz-IV, nichts ändern, weil da auch 99% der Betroffenen nicht klagen.
rotrot
3. ... Kommentar von fat man
am Sonntag, 15.1.2012.
@rotrot
Nö, es klagen zwar zu wenige, aber sicher nicht weil sie dazu zu “faul” sind, sondern zb weil sie keine Rechtschutzversicherung haben und daher die Kosten nicht aufbringen können oder das zu Recht scheuen weil sie u.U. hinterher doch nix bekommen und nur die Rechnungen zu zahlen haben. Aber selbst wenn man gewinnt, hat man nur das gewonnen was nach Abzug der Kosten für Gericht und Anwalt übrig bleibt.
Die freiwilligen Lohnsklaven sehe ich weniger…… aber die per SGB II in solche Arbeit genötigten, denen per Gesetz JEDE Arbeit zumutbar ist, auch wenn sie 1/3 unter Tarif bezahlt wird und der Tarif kann schon mal selbst unter aller Sau sein. Da macht der Staat den Zuhälter auf dem Malocherstrich und wie im richtigen Leben, für den fällt dabei das meiste ab.
4. ... Kommentar von rotrot
am Sonntag, 15.1.2012.
@fat man:
Ich sagte nicht, daß die Leute zu faul seien - feige würde eher passen.
Vor allem, wenn sie so denken, wie Du.
Man braucht keine Rechtschutzversicherung, um vor den Arbeitsgerichten zu klagen, denn es gibt Prozeßkostenhilfe.
Wenn man gewinnt, bleibt natürlich mehr übrig, als das, was Du schreibst, denn die Gegenseite, also der Arbeitgeber muß bei Unterliegen die Verfahrenskosten und die Kosten des Anwaltes des Mitarbeiters ebenfalls zahlen. Zusätzlich zur Nachzahlung.
Auch jene, die sich in Leiharbeit und sonstige Abzockereien nötigen lassen, tun dies letztlich freiwillig, weil sie lieber kuschen vor der Obrigkeit, als sich zu wehren.
Wenn dann noch einer ankommt, wie Du, der ihnen Blödsinn über Gerichte, Kosten und Anwälte erzählt, sind es noch weniger, die aufstehen und sich wehren.
Ich habe nicht von Tarif geredet, sondern von existenzsichernder Bezahlung. Auch dafür muß man kämpfen - denn nirgendwo steht geschrieben, daß das Leben leicht zu sein hat…
rotrot
5. ... Kommentar von fat man
am Montag, 16.1.2012.
@rotrot
Gut, das mit “feige” kann ich teilen, obwohl unwissenheit uach ne Größe sein dürfte.
Zu den Prozesskosten - so weit ich weiß (und das ist in dem Fall gaaaaanz weit) da ich in den letzten 2 Jahren 3 Prozesse eingestielt habe, gilt in der ersten Intanz GENERELL dass Kläger und Beklagte auf IHREN Kosten sitzen bleiben und zusammen (Anteilig) die Gerichtskosten zu zahlen haben.
Die RSV übernimmt das natürlich….. aber PKH ???
zitat:
Auch jene, die sich in Leiharbeit und sonstige Abzockereien nötigen lassen, tun dies letztlich freiwillig, weil sie lieber kuschen vor der Obrigkeit, als sich zu wehren.
Nö, das machst du dir ziemlich sicher zu einfach. Was nutzt dir eine Klage wenn die Kündigung hinterher kommt (im Unterliegensfall, etwa wenn der Lohn doch stimmte, könnte man mutwilligkeit unterstellen die zur Kündigung geführt hat), was eine gewonne Klage auf Wiedereinstellung wenn dir fortan das Leben zur Hölle gemacht wird, was nutzt so eine Klage wenn du dann Probleme im dem JC kriegst und die das Geld einkassiert, was wenn das JC nicht zahlt…..???
Es gibt Menschen die schaffen das zb aus seelischer Verfassung nicht, sind schon so mit dem Arsch an der Wand dass die nichts mehr auf die Reihe bekommen ausser sich so eben von einer Mahlzeit zur nächsten zu hangeln.
zitat:
Wenn dann noch einer ankommt, wie Du, der ihnen Blödsinn über Gerichte, Kosten und Anwälte erzählt, sind es noch weniger, die aufstehen und sich wehren.
Angenommen es sei Blödzinn, dann wirst du das sicher verifiziert haben was daran Blodsinn ist, richtig? Sollte es wirklich Blodsinn sein, dann hat mir mein Anwalt Blödsinn erzählt und mindest ein Richter.
zitat:
Ich habe nicht von Tarif geredet, sondern von existenzsichernder Bezahlung. Auch dafür muß man kämpfen - denn nirgendwo steht geschrieben, daß das Leben leicht zu sein hat…
Da hast du Recht, aber es ändert nichts daran dass man Leute aus dem ALG II Bezug einfach und billig, meist auch noch willig aus der AL zu kommen mit der Hoffnung auf einen anständigen AP ködert - ne schweinisch fiese Masche, meine ich - und die unter Androhung von Leistungseinstellung auf den Malocherstrich jagd. ….und da reicht es völlig aus nicht mit dem SGB II usw auf Du & Du zu stehen und dann hat man Probleme und folglich (erstmal) nix zu fressen.
Existenzsichernder Bezahlung ist im SGB II leider kein Kriterium einen Job straflos ablehnen zu können. Man ist nämlich verpflichtet seine Bedürftigkeit zu MINDERN und das heißt Spitz auf Knopp auch für einen Teller warme Suppe zu knechten.
zitat:
Vor allem, wenn sie so denken, wie Du.
Da wäre ich um eine Erklärung dessen nicht böse. Ansonsten bin ich so verdammt nah bei dir dass ich mehr auf deinen als auf meinen Füßen stehe
Kommentar / Frage hinterlegen ...
Wenn Sie einen öffentlichen Kommentar oder eine öffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, füllen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Der Webseitenbetreiber behält sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gründen zu löschen oder zu editieren. Alle Einsendungen werden vor der Veröffentlichung moderiert.
erika zu:
Der Spruch des Tages ... 24.05.2013
deshalb kann der steinbrück sagen was er will, er ist und bleibt UNGLAUBWÜRDIG - siehe auch seine unterschrift 2008 wo ...
Obeliks01 zu:
Menschenrechte weltweit achten
Liebe Fraktion DIE LINKE
Und was ist mit den Menschrechten hier in Deutschland ?
Wo Menschen keine Wohnung mehr haben weil das ...
Korbacherjunge zu:
Jobcenter-Beschäftigte besser vor Gewalt schützen
Zwar sollte so was nicht passieren aber man kann es wohl auch nicht immer verhindern.
JA die Sachbearbeiter sollten bedenken das ...