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Länder begrüßen vorbeugende Maßnahmen gegen Betrug im Straßenverkehr

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung die Bemühungen der Europäischen Kommission, die im Straßenverkehr geltenden Sozialvorschriften besser durchzusetzen und Betrugsmöglichkeiten für Berufskraftfahrer weiter zu verringern, grundsätzlich positiv bewertet. Die Bundesregierung bat er um Prüfung, ob weitere Maßnahmen - wie zum Beispiel Sanktionen beim Besitz zweier Führerscheine - erforderlich sind.

Der Vorschlag zur Änderung der sogenannten Führerscheinrichtlinie soll die rechtlichen Rahmenbedingungen festlegen, um Fahrerkarte - die im Zusammenhang mit dem Fahrtenschreiber zu verwenden ist - und Führerschein von Berufskraftfahrern künftig in einem Dokument zusammenführen zu können. Dies würde es erleichtern, bei Verkehrskontrollen Fahrer zu ermitteln, die nicht ihre eigenen oder zwei verschiedene Karten verwenden.

Zudem soll die Maßnahme Fahrer davon abhalten, anderen Fahrern ihren Führerschein zur betrügerischen Verwendung des Fahrtenschreibers zu überlassen. Ab dem 19. Januar 2018 dürfen die Mitgliedstaaten folglich nur noch Führerscheine mit integrierter Fahrerkarte ausstellen, die zudem über einen Mikrochip verfügen müssen.

Quelle: Deutscher Bundesrat - Pressestelle

Startseite - Veröffentlicht am: 23. Dezember 2011 um 11:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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