Kürzung der Kündigungsfristen alleine reicht nicht
Anlässlich des Beschlusses des Kabinetts, die Kündigungsfristen von Strom- und Gasverträgen auf zwei Wochen zu begrenzen, erklärt Ingrid Nestle, Sprecherin für Energiewirtschaft:
Wenn Minister Rösler die Verbraucherrechte stärken will, muss er sich auch um deren Durchsetzung kümmern. Ohne entsprechende Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird der Anbieterwechsel kaum verkürzt.
Die Bundesregierung muss auch die Strafen für die Missachtung der Fristen anschärfen. Erst vergangenen Sommer hatte die Bundesregierung entschieden, dass bei Missachtung der Fristen nur Schadensersatz gezahlt wird. Schadenersatz ist aber nutzlos, wenn Kundinnen und Kunden bewusst nicht zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Das zeigt, wie nachlässig die Bundesregierung mit dem Wettbewerb im Gas- und Strommarkt sowie mit den Verbraucherrechten umgeht. Zu dem fehlt noch immer die lange versprochene Markttransparenzstelle - um den Wettbewerb im Strommarkt grundsätzlich und nachhaltig zu verbessern und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor überhöhten Preisen zu schützen.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Startseite - Veröffentlicht am: 16. Februar 2012 um 12:00 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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