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Kündigung wegen nicht geheizter Wohnung

Hagen/Berlin (DAV). Ein Mieter ist verpflichtet, seine Wohnung mindestens mäßig zu heizen. Versäumt er dies, kann der Vermieter ihm fristgemäß kündigen. Über dieses Urteil des Landgerichts Hagen vom 19. Dezember 2007 (AZ: 10 S 163/07) informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Ein Mieter heizte seine Wohnung seit dem Sommer 2005 nicht mehr. Die Wohnung stand meistens leer, da der Mann die meiste Zeit bei seiner Freundin wohnte. Anfang 2007 erhielt er deswegen zwei Abmahnungen. Einige Wochen nach der zweiten Abmahnung kündigte ihm der Vermieter die Wohnung. Dagegen klagte der Mieter. In der ersten Instanz behauptete er, mit einem Radiator zu heizen, in der zweiten Instanz sprach er von einem Propangasofen.

Das Landgericht Hagen schloss sich der erstinstanzlichen Entscheidung an und erklärte die Kündigung für rechtmäßig. Laut Hausordnung habe der Mieter eine Verpflichtung, ausreichend zu heizen. Diese Verpflichtung bestehe ohnehin, auch ohne dass eine Hausordnung das festlege, um Schäden wie zum Beispiel Schimmelbildung zu vermeiden. Zwar seien solche Schäden noch nicht eingetreten, doch reiche es aus, dass eine „nicht unerhebliche Pflichtverletzung“ vorläge. Dabei sei das Ausmaß der Auswirkungen nicht entscheidend. Hier komme noch hinzu, dass der Mieter auch auf die beiden Abmahnungen nicht reagiert habe.

Fehlverhalten von Mietern, das zu einer Kündigung führen kann, sollte stets abgemahnt werden, auch wenn es formal nicht nötig ist.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Mietrecht des Deutschen Anwaltvereins

Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: 25. Oktober 2008 um 10:08 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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2 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Solidar am Samstag, 25.10.2008.

auch ich heize kaum.
Meine Wohnung hat im Winter max. 14° Grad
Dicker Pulli und Wolldecke helfen schon.Nur die Hände sind Eiskalt.

Und warum? Ich will dem Staat so wenig wie möglich auf die Tasche liegen.


2. ... Kommentar von Diabetiker am Samstag, 25.10.2008.

Hallo Solidar,

so fühlen Sie sich wohl in Ihren eigenen vier Wänden?

Na ich weiß ja nicht, man kann es auch übertreiben, “dem Staat so wenig wie möglich auf der Tasche zu liegen.”


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