Kündigung wegen des Vorwurfs des Diebstahls eines Pakets Binden
Beim Arbeitsgericht Wuppertal ist zurzeit eine Kündigungsschutzklage einer Verkäuferin gegen einen Remscheider Discounter anhängig, der das Unternehmen wegen des Vorwurfs des Diebstahls eines Pakets Binden im Werte von 0,59 EURO fristlos gekündigt hatte.
Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die seit 2001 beschäftigte Klägerin benötigte nach Geschäftsschluss an einem Samstag noch ein Paket Binden. In Absprache mit einer Kollegin nahm sie ein Paket Binden mit und hinterlegte den Geldbetrag auf einem Tisch im Aufenthaltsraum. Nach den Behauptungen der Beklagten besuchte am darauf folgenden Montag die Bezirksleiterin die Filiale und fragte nach, wem das Geld auf dem Tisch gehöre. Die Klägerin habe erklärt, dass dies ihr Geld sei und es eingesteckt. Eine Bezahlung der Binden erfolgte nicht mehr. Das Unternehmen kündigte der Klägerin wegen des Vorwurfs des Diebstahls fristlos, hilfsweise fristgerecht.
Nachdem der Gütetermin erfolglos verlief, findet die streitige Kammerverhandlung statt am Dienstag, den 31.3.2009, 12.00 Uhr, Saal A 330.
Quelle: Arbeitsgericht Wuppertal - Az.: 4 Ca 3853/08
Startseite - Veröffentlicht am: 31. März 2009 um 11:00 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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