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Kritik an Art und Höhe der Bundesbeteiligung an Unterkunftskosten

Berlin: (hib/MPI) Die kommunalen Spitzenverbände lehnen die geplante Bundesbeteiligung an den Wohn- und Heizkosten von Empfängern des Arbeitslosengeldes II (Alg II) strikt ab. Im Mittelpunkt der Kritik von Städten und Kreisen steht neben der als zu gering erachteten Höhe der Bundesbeteiligung die neue Anpassungsformel, wie in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (16/6774) am Mittwoch deutlich wurde. Im kommenden Jahr soll erstmals die Veränderung der Zahl der Alg-II-Bedarfsgemeinschaften ausschlaggebend für die Anpassung der Bundesbeteiligung sein.

Nach der Anpassungsformel erfolgt bei einer Veränderung der Bedarfsgemeinschaftenzahl um ein Prozent eine Anpassung des Beteiligungssatzes um 0,7 Punkte. Danach verringert sich die durchschnittliche Bundesbeteiligung im kommenden Jahr um 2,6 Prozentpunkte auf 29,2 Prozent, wodurch die Bundesbeteiligung mit rund 3,9 Milliarden Euro um rund 400 Millionen Euro unter der diesjährigen Bundesbeteiligung liegt. Die Leiterin des Sozialdezernats des Deutschen Städtetages, Verena Göppert, wies darauf hin, dass die Kosten der Unterkunft gestiegen seien, obwohl die Zahl der Bedarfsgemeinschaften rückläufig sei. Dies liege zum einen an Kostensteigerungen bei der Energieversorgung und an der Regelung, dass Unter-25-Jährige in der Regel keine eigenen Bedarfsgemeinschaften mehr bilden dürften. Weiter hieß es, die Gesamtkosten für Unterkunft und Heizung seien zwischen Juli 2006 und Juni 2007 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 12,5 auf rund 13,7 Milliarden Euro gestiegen, von denen die Kommunen rund 70 Prozent zu tragen hätten.

Der Rückgang der Bedarfsgemeinschaften im selben Zeitraum von rund 3,98 auf 3,83 Millionen bilde die Kostenentwicklung deshalb nicht ab und die Absenkung der Bundesbeteiligung um 400 Millionen Euro sei “keinesfalls gerechtfertigt”. Der Referent des Deutschen Landkreistages, Markus Keller, fügte hinzu, die einzige akzeptable Form der Berechnung sei bei Zugrundelegung der tatsächlichen Kosten gegeben. Dem schloss sich auch die Sachverständige des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Antje Wrackmeyer, an. Ein weiteres Problem, so Keller, sei die steigende Zahl von Erwerbstätigen mit Ansprüchen auf Unterkunftskosten nach Hartz IV (so genannte Aufstocker). Dies lasse einen weiteren Anstieg der Ausgaben befürchten. Till Müller-Schoell, Wissenschaftler am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung, warnte, wenn der Bund seinen Anteil an den Wohn- und Heizkosten reduziere, sei dies ein weiterer Rückzug aus der Verantwortung für Langzeitarbeitslosigkeit, der zu Lasten der Kommunen und letztlich zu Lasten der Alg-II-Bezieher gehe. Mit der Hartz-IV-Reform war seinerzeit festgelegt worden, dass die Kommunen - unter Berücksichtigung der sich aus der Reform ergebenden Einsparungen der Länder - um jährlich 2,5 Milliarden Euro entlastet werden.

Laut Gesetzentwurf belaufen sich die für 2008 zu erwartenden Kosten für Unterkunft und Heizung auf insgesamt 13,4 Milliarden Euro. Mit dem Bundeszuschuss müssten die Städte und Gemeinden einen Eigenanteil in Höhe von rund 9,5 Milliarden Euro aufbringen, heißt es im Gesetzentwurf.

Quelle: Deutscher Bundestag

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: Donnerstag, 8. November 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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