Krankheitsbedingter Bedarf an erhöhten Stromkosten ist zu übernehmen
So urteilte das Landessozialgericht Berlin- Brandenburg mit Beschluß vom 16.04.2007 , dass d er vom Leistungsträger wegen des täglichen Badens als erhöhter Bedarf an elektrischer Energie anerkannte Betrag von 40 Euro nicht zu beanstanden ist . Für die Erwärmung eines Wannenbades werden durchschnittlich ca. 0,60 Euro benötigt (Quelle Internet: strom-und-wassersparer.de). Dies ergibt bei 2 Wannenbädern pro Tag und 30 Tagen im Monat einen Betrag von 36 Euro.
Als angemessen werde ein krankheitsbedingt erhöhter Bedarf in Höhe von 3 000 kWh im Jahr angenommen.
LSG Berlin L 23 B 186/06 SO ER vom 16.04.2007
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
Hinweis: Dieses Urteil gilt auch für Leistungsbezieher des SGBII.
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