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Krankenkassen müssen Liposuktion (Fettabsaugung) zur Behandlung von Lipödemen nicht zahlen

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten für eine Liposuktion ihrer an einem Lipödem erkrankten Versicherten nicht übernehmen. Dies entschied das Sozialgericht Mainz in einem Urteil vom 23.04.2012 (Az.: S 14 KR 143/11). Die aus dem Landkreis Mainz-Bingen stammende Klägerin leidet seit Jugendjahren an sog. Lipödemen (einer schmerzhaften Häufung von Fettgewebe) an den Beinen. Die durchgeführte Ernährungsumstellung in Kombination mit manuellen Lymphdrainagen und Sport hatte zu keiner Linderung der Beschwerden geführt, so dass die Klägerin schließlich eine ambulante Liposuktion durchführen ließ.

Die Krankenkasse weigerte sich, die Kosten hiefür zu erstatten. Das Sozialgericht Mainz bestätigte nun im Anschluss an ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz und des Bundessozialgerichts die Entscheidung der Krankenkasse. Bei der Liposuktion handelt es sich um eine sog. neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode, die im ambulanten Bereich nur erbracht werden darf, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss eine positive Empfehlung abgeben hat. Dies ist bei der Liposuktion nicht der Fall. Die Klägerin konnte sich auch nicht auf einen besonderen Ausnahmefall berufen, in welchem trotz fehlender positiver Empfehlung die Behandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch genommen werden darf.

Ein solcher Ausnahmefall setzt u.a. voraus, dass es sich um eine lebendbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung handelt. Einen solchen Schweregrad erreichen die Lipödeme jedoch nicht. Das Gericht wies die Klage daher ab.

Quelle: Sozialgericht Mainz

Startseite - Veröffentlicht am: 28. April 2012 um 14:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1. ... Kommentar von DerDemokrator am Samstag, 28.4.2012.

Gibt es ein paar mehr Interna zum gemeinsamen Bundessausschuss oder muß man da selbst recherchieren. Die mir bekannt gewordenenen Probleme des GBA sind, das man ihm Rationierung zu Lasten der Patienten vorwirft und das die Deutsche Aidshilfe mit ihm wg. Zusatzkosten für Aidspatienten in Streit geriet.
Ich weiß allerdings das er eine der mächtigsten “geheim” operierenden Organisationen in Deutschland ist und einer meiner “Lieblingsfeinde” dort Entscheidungen trifft, die schon ziemlich böse Folgen für Betroffene hatten.

Ciao
DerDemokrator


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