Kostenlose Verpflegung während einer medizinischen Rehamaßnahme
SG Berlin S 116 AS 21638/07 vom 29.11.2007
Die während einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme zur Verfügung gestellte Ernährung kann nicht als zu berücksichtigendes Einkommen nach § 11 SGB 2 zur Kürzung der Regelleistung führen.
§ 2 Abs 4 AlgIIV gilt nur für Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit. Für eine analoge Anwendung bleibt wegen des fehlenden Marktwertes der in der Rehabilitationsklinik zur Verfügung gestellten Verpflegung kein Raum.
In diesem Sinne auch das Urteil des SG München S 22 AS 1711/07 ER vom 26.09.2007 , wonach Naturalleistungen wie die Verpflegung im Krankenhaus keinen Marktwert haben und somit kein anrechenbares Einkommen darstellen .
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
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