Kosten der Unterkunft : Die Realität hält Einzug per Gericht
Die Zeitschrift, “DIE ZEIT” berichtet in seiner Reportage mit welchen Problemen Leistungsempfänger nach dem SGB mit den willkürlichen Mietobergrenzen der Kommunen zu kämpfen haben, obwohl bereits durch das Bundessozialgericht dieses Vorgehen als rechtswidrig erklärte.
Viele Kommunen verlangen von Hartz-IV-Empfängern, dass sie billigere Wohnungen suchen – die es meist nicht gibt. Jetzt stellen sich die Sozialgerichte auf die Seite der Arbeitslosen.
Was ist angemessen? Welche Wohnkosten muss der Staat für Arbeitslosengeld-II-Empfänger übernehmen? Die Mietobergrenzen sorgen quer durch die Republik für Ärger.
“Die Leute haben einen Anspruch darauf, in ihrer Gemeinde mit den Kosten für angemessenes Wohnen versorgt zu werden. Alle Gemeinden sind jetzt gezwungen zu erheben, welchen Wohnraum es bei ihnen zu welchem Preis gibt” ,sagt der Vorsitzende Richter Peter Udsching vom Bundessozialgericht.
Jetzt müssen die untergeordneten Instanzen durchsetzen, dass dies auch geschieht.
Lesen Sie mehr Details zur Reportage der Zeit zum Thema: Umzug unmöglich
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