Konfirmations- und Kommunionsgeldgeschenke anrechnungsfrei?
Viele katholische Kinder gehen derzeit zur Erstkommunion, evangelische Jugendliche bereiten sich auf die Konfirmation vor. Doch für Kinder aus Hartz-IV-Familien sind Geschenke zu diesen Anlässen rechtlich heikel - sie könnten sogar verpflichtet sein, sie zu verkaufen.
Aus diesem Anlass möchte der Sozialticker nochmals auf seine Dokreihe hinweisen. Informieren Sie sich umfangreich:
- Mustervorlage für den Nachweis einer zweckgebundenen Einnahme bei Geldgeschenken
- Jugendweihe-Geld schmälert Hartz IV
- Aufgepasst bei Geldgeschenken zu Feierlichkeiten
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