Kompliziert wie Steuerrecht - Hartz-IV Klagewelle
Im ersten Halbjahr 2008 klagten 61.970 Hartz-IV Empfänger/-innen gegen ihre Bescheide. Das sind 36,2% mehr als im Vorjahreszeitraum. Damit sind bereits zwei Drittel des Niveaus des gesamten Jahres 2007 erreicht. In 2007 sind insgesamt 99.200 Klagen bei den Sozialgerichten eingegangen. Seit Januar 2008 gab es allein in Rheinland Pfalz rd. 3000 Hartz IV-Klagen. Jede zweite Klage endet für den Kläger erfolgreich. Angesichts der hohen Erfolgsrate der Klagen rät der DGB allen Hartz-IV Empfängern, jeden Bescheid genau zu prüfen und bei Zweifeln juristischen Rat zu suchen.
Im ersten Halbjahr 2008 klagten 61.970 Hartz-IV Empfänger/-innen gegen ihre Bescheide. Das sind 36,2% mehr als im Vorjahreszeitraum. Damit sind bereits zwei Drittel des Niveaus des gesamten Jahres 2007 erreicht. In 2007 sind insgesamt 99.200 Klagen bei den Sozialgerichten eingegangen. Seit Januar 2008 gab es allein in Rheinland Pfalz rd. 3000 Hartz IV-Klagen. Jede zweite Klage endet für den Kläger erfolgreich.
Die wachsende Klagewelle von Hartz-IV Empfänger/-innen zeige deutlich, dass die Hartz-IV Gesetzgebung für die Menschen undurchschaubar ist und mit der Lebenswirklichkeit der Betroffenen nicht zusammen passe, so der rheinland-pfälzische DGB Landesvorsitzende, Dietmar Muscheid, heute in Mainz.
Am Beispiel des Sozialgerichts Koblenz zeigt sich der Anstieg deutlich. Hier ist die Zahl der Hartz-IV Klagen von 533 Verfahren und 146 Schnellverfahren im Juli 2007 auf 681 Verfahren und 188 Schnellverfahren im Juli 2008 gestiegen.
Muscheid: “Das Kernziel von Hartz-IV, allen Hilfebedürftigen Leistungen aus einer Hand zu geben und für die Betroffenen Rechtssicherheit zu garantieren, wurde bisher völlig verfehlt. Die rechtlichen Regelungen sind so kompliziert wie das Steuerrecht und sowohl für Hilfeempfänger/-innen als auch für Mitarbeiter/-innen der Arbeitsagenturen oft nicht durchschaubar.2
Zu viele Strittige Fragen und Begrifflichkeiten führten zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Hartz IV. Beispielsweise sei offen, was als “angemessene Wohnung” gelte, ob Kosten für Warmwasser in der Miete enthalten sind oder ein Anspruch auf Extraerstattung bestehe und vieles mehr.
Angesichts der hohen Erfolgsrate der Klagen rät der DGB allen Hartz-IV Empfängern, jeden Bescheid genau zu prüfen und bei Zweifeln juristischen Rat zu suchen
Quelle: DGB-Rheinland-Pfalz
Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: 10. August 2008 um 9:17 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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