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Kompliziert wie Steuerrecht - Hartz-IV Klagewelle

Bild: © M.Kinder für SozialtickerIm ersten Halbjahr 2008 klagten 61.970 Hartz-IV Empfänger/-innen gegen ihre Bescheide. Das sind 36,2% mehr als im Vorjahreszeitraum. Damit sind bereits zwei Drittel des Niveaus des gesamten Jahres 2007 erreicht. In 2007 sind insgesamt 99.200 Klagen bei den Sozialgerichten eingegangen. Seit Januar 2008 gab es allein in Rheinland Pfalz rd. 3000 Hartz IV-Klagen. Jede zweite Klage endet für den Kläger erfolgreich. Angesichts der hohen Erfolgsrate der Klagen rät der DGB allen Hartz-IV Empfängern, jeden Bescheid genau zu prüfen und bei Zweifeln juristischen Rat zu suchen.

Im ersten Halbjahr 2008 klagten 61.970 Hartz-IV Empfänger/-innen gegen ihre Bescheide. Das sind 36,2% mehr als im Vorjahreszeitraum. Damit sind bereits zwei Drittel des Niveaus des gesamten Jahres 2007 erreicht. In 2007 sind insgesamt 99.200 Klagen bei den Sozialgerichten eingegangen. Seit Januar 2008 gab es allein in Rheinland Pfalz rd. 3000 Hartz IV-Klagen. Jede zweite Klage endet für den Kläger erfolgreich.

Die wachsende Klagewelle von Hartz-IV Empfänger/-innen zeige deutlich, dass die Hartz-IV Gesetzgebung für die Menschen undurchschaubar ist und mit der Lebenswirklichkeit der Betroffenen nicht zusammen passe, so der rheinland-pfälzische DGB Landesvorsitzende, Dietmar Muscheid, heute in Mainz.

Am Beispiel des Sozialgerichts Koblenz zeigt sich der Anstieg deutlich. Hier ist die Zahl der Hartz-IV Klagen von 533 Verfahren und 146 Schnellverfahren im Juli 2007 auf 681 Verfahren und 188 Schnellverfahren im Juli 2008 gestiegen.

Muscheid: “Das Kernziel von Hartz-IV, allen Hilfebedürftigen Leistungen aus einer Hand zu geben und für die Betroffenen Rechtssicherheit zu garantieren, wurde bisher völlig verfehlt. Die rechtlichen Regelungen sind so kompliziert wie das Steuerrecht und sowohl für Hilfeempfänger/-innen als auch für Mitarbeiter/-innen der Arbeitsagenturen oft nicht durchschaubar.2

Zu viele Strittige Fragen und Begrifflichkeiten führten zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Hartz IV. Beispielsweise sei offen, was als “angemessene Wohnung” gelte, ob Kosten für Warmwasser in der Miete enthalten sind oder ein Anspruch auf Extraerstattung bestehe und vieles mehr.

Angesichts der hohen Erfolgsrate der Klagen rät der DGB allen Hartz-IV Empfängern, jeden Bescheid genau zu prüfen und bei Zweifeln juristischen Rat zu suchen

Quelle: DGB-Rheinland-Pfalz

Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: 10. August 2008 um 9:17 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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4 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Helga am Montag, 11.8.2008.

Wenn doch nur der letzte Satz nicht geäußert worden wäre:

“Angesichts der hohen Erfolgsrate der Klagen rät der DGB allen Hartz-IV Empfängern, jeden Bescheid genau zu prüfen und bei Zweifeln juristischen Rat zu suchen.”

Soll das heißen, dass die Prüfung der Bescheide nicht mehr ratsam wäre, wenn die Erfolgsrate niedriger wäre? Oder sind Rechtsbrüche erst ab einer Mindestmenge Rechtsbrüche - und unterhalb der Mindestmenge sind sie irgendwie nicht wichtig? Oder ist man mehr im Recht, wenn man einer großen Gruppe von Personen angehört? Was haben solche Leute bloß im Kopf, wenn sie sowas äußern?


2. ... Kommentar von Helga am Montag, 11.8.2008.

Gerade ist mir klar geworden, warum ich eben so kleinkariert die DGB-Meldung kommentiert habe: Die Meldung ist verharmlosend.

Ja, Hartz-IV ist unglaublich kompliziert. Der Vergleich mit der Kompliziertheit des Steuerrechts mag stimmen. Das eigentlich wichtige wird aber nicht erwähnt:
- Hartz-IV ist nicht das Problem von reichen oder gebildeten Menschen, die Steuern zahlen müssen. Es ist das Problem von meistens armen und schlecht gebildeten Personen.
- Hier geht um die nackte Existenz. Danach gibt es gar nichts mehr!
- Wenn Hartz-IV weniger kompliziert wäre, würden sich die Arbeitsagenturen/Arbeitsgemeinschaften kein bisschen legaler verhalten. Die Gerichtsverfahren wären gleichermaßen viele.


3. ... Kommentar von moni am Freitag, 3.10.2008.

es sollten einmal alle kosten zusammengerechnet werden die durch klagen von hartz4 ausgegeben werden müssen. diese imensen beträge könnten dazu benutzt werden den betroffenen menschen ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes leben zu lassen. den was dort an steuergeldern ausgegeben werden muß durch miese gesetze, wird von den heutigen arbeitenden menschen
finanziert. wer weis wie lange es dauert bis sie in der selben situation sind.
man muss sich das bewusst machen, das die menschen gegen ihren staat klagen müssen um einigermassen überleben zu können.


4. ... Kommentar von Steinbock am Freitag, 3.10.2008.

Ähm, mal ein Blick zu den Nutznießern werfen. Wer wird denn daran verdienen und für wen lohnt es sich, dass die Menschen klagen müssen? Stellen sie sich vor, sie wären der Staat und hätten 16 Millionen Menschen, welche am Leben erhalten werden müssen, um das Gesicht nach außen noch zu wahren … würden sie den Leuten ein lebenswertes Leben schenken, oder solches, wo die natürliche Auslese sich schleichend des Problemes annimmt? Auch wenn es nun Milliarden kostet, eines Tages ist es dann auf 0 Euro gesunken.


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