Komplette Streichung des Kindergeldes möglich ?
“Experte” macht sich aus Ahnungslosigkeit oder Opportunismus zum willigen Helfer einer familienfeindlichen Politik
Das die “Forscher” des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) eine Studie abliefern, die sich mit den “familienpolitischen” Vorstellungen der Wirtschaft und der derzeitigen Inhaberin des Amtes der Bundesfamilienministerin punktgenau decken überrascht kaum. Neu erscheint uns indes, daß sich ein Wissenschaftler entweder aus völliger Ahnungslosigkeit oder in vorauseilendem (und mitunter ganz einträglichem) Opportunismus bei der angelaufenen “Kitas statt Kindergeld”-Debatte mit einer haarsträubenden Behauptung zu Wort meldet. Nach Meinung von Tobias Fröschle, Professor für Familienrecht an der Universität Siegen, wäre nicht nur eine verhinderte Anhebung, sondern sogar die komplette Streichung des Kindergeldes verfassungsrechtlich möglich!!
Damit empfiehlt sich Herr Fröschle zweifellos als künftiger Gutachter für eine einschlägige Expertise der SPD-Bundestagsfraktion - allerdings dokumentiert er mit dieser Meinung ein Höchstmaß an sachlicher Inkompetenz.
Dem Herrn Professor scheint noch bekannt zu sein, daß die Streichung des steuerlichen Kinderfreibetrages zu einer offenkundigen verfassungswidrigen “Kinderstrafsteuer” führen würde. Selbst die Tatsache, daß das heutige “Kindergeld” für die übergroße Mehrheit der Familien keine Sozialleistung, sondern nur die Rückzahlung zuviel bezahlter Steuern darstellt, ist ihm nicht ganz fremd. Dennoch kommt er zu dem Ergebnis, daß die Streichung des Kindergeldes möglich sei.
Selbst wenn Herr Fröschle für diesen Fall die Ausdehnung des steuerlichen Kinderfreibetrages auf alle Eltern fordern sollte, liegt er in der Sache dennoch voll daneben. Denn der Verfassungsauftrag lautet nicht nur, den Mindestunterhalt für Kinder unbesteuert zu lassen. Vielmehr hat der Gesetzgeber auch den Auftrag, den Mindestunterhalt für jeden Bürger - also auch für Kinder! - zu gewährleisten, wenn er es nicht aus eigener Kraft kann. Ausdrücklich haben die Bundesverfassungsrichter/innen in einem Kinder-Urteil von 1990 die Pflicht des Staates zur Leistung von Sozialtransfers bekräftigt, wenn die Bürger die “Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein” nicht selbst schaffen können . Wie die Berechnungen unseres Büros zeigen, liegen bereits heute Durchschnittsverdiener (30.000 Euro/Jahr) mit zwei Kindern bei ihrem verfügbaren Netto-Einkommen unterhalb des steuerrechtlich festgelegten Mindestbedarfs von rund 26.900 Euro. Von daher ist weder eine Kürzung noch eine Streichung, sondern schon längst eine Erhöhung des Kindergeldes angesagt!
Zur “Kitas, statt Kindergeld”-Forderung der SPD finden Sie unten auch eine aktuelle Stellungnahme des bayerischen Familienbundes.
Außerdem liegt mittlerweile der neueste Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung des Existenzminimums (und damit der Steuerfreibeträge und des Kindergeldes) vor.
Quelle: Pressemitteilung des HbF
Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: 20. November 2006 um 14:22 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|
Bookmark Buttons:
Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
- BdSt fordert Streichung ineffizienter Maßnahmen
- Studienabbruch heißt nicht gleich Kindergeldkürzung
- Arbeitslosengeld II: Kindergeld nicht als Einkommen anrechnen
- Bayern mal wieder Spitzenreiter
- Hartz IV Empfängerin erstreitet komplette Wohnkosten
- Augen-Laser-OP ist eine steuerliche Absetzung möglich
- Hartz IV - Streichung der Ernährungszuschüsse






