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Kommunaler Anteil an Hartz-IV-Verwaltungskosten liegt bei 12,24 Prozent

Berlin: (hib/MPI) Die Kommunen kommen derzeit für durchschnittlich 12,24 Prozent der Hartz-IV-Verwaltungskosten auf. Der kommunale Finanzierungsanteil für die gemeinsam mit den Arbeitsagenturen betriebenen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) zur Betreuung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern bewege sich zwischen fünf Prozent (ARGE Oberallgäu) und 17,28 Prozent (ARGE Landkreis Aachen), heißt es in der Antwort der Bundesregierung (16/6841) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/6665). Zum 30. September 2007 habe es in elf ARGEn einen kommunalen Finanzierungsanteil von mehr als 12,6 Prozent gegeben. Die Regierung schreibt, nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch müssten Bund und Kommunen die Verwaltungskosten für ihre jeweiligen Leistungen tragen.

Da die Kommunen zum Teil eine genaue Aufteilung und Abrechnung ihrer Verwaltungskosten nicht vornehmen könnten beziehungsweise dies sehr aufwändig wäre, habe das Bundesarbeitsministerium im März 2006 angeboten, einen pauschalen Anteil an den Verwaltungskosten von 12,6 Prozent zu akzeptieren. Weiter heißt es, mit Zustimmung des Bundesarbeitsministeriums sei der Vertrag der ARGE Remscheid durch die Bundesagentur für Arbeit außerordentlich zum 31. Dezember 2007 gekündigt worden. Dagegen habe die Stadt Remscheid das Sozialgericht angerufen. Vereinbart worden sei, dass die Stadt bis zu einer gerichtlichen Entscheidung einen kommunalen Finanzierungsanteil in Höhe von 12,6 Prozent zahlt.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: Mittwoch, 7. November 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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