Koalition will Kinderzuschlag weiterentwickeln
Berlin: (hib/HAU) Der Kinderzuschlag soll weiterentwickelt und in seiner Wirkung gesteigert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes von CDU/CSU und SPD (16/8867) vor, der am Donnerstagnachmittag in erster Lesung im Bundestag behandelt wird. Vorgesehen ist, die Mindesteinkommensgrenzen auf einheitliche Beträge, nämlich auf 900 Euro bei Paarhaushalten und auf 600 Euro bei Alleinerziehenden, festzusetzen und damit “erheblich abzusenken”. Zudem solle die so genannte Abschmelzrate für Einkommen von 70 auf 50 Prozent abgesenkt werden. Dadurch steige bei zusätzlichem Erwerbseinkommen auch das verfügbare Einkommen, was zu positiven Erwerbsanreizen führen solle, heißt es in der Begründung. Die bisherige Rate von 70 Prozent habe dazu geführt, dass trotz steigenden Bruttoeinkommens sich das verfügbare Einkommen kaum verändert habe.
Mit dem Gesetzentwurf, so die Koalitionsfraktionen, würden Familien “spürbar entlastet”. Der Kreis der Berechtigten werde zudem durch die deutliche Absenkung der Mindesteinkommensgrenzen “erheblich ausgeweitet”. Eltern im Niedrigeinkommensbereich würden einen spürbaren und kontinuierlichen Anstieg ihres verfügbaren Einkommens und damit einen durchgehenden Erwerbsanreiz erfahren. Erreicht werden sollen mit der Änderung zusätzlich rund 50.000 Berechtigte mit rund 120.000 Kindern.
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Zur Weiterentwicklung des Kinderzuschlages sollen die Mindest- sowie die Höchsteinkommensgrenzen abgeschafft werden und dadurch der Einkommenskorridor, innerhalb dessen der Zuschlag bezogen werden kann, ausgeweitet werden. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (16/8883), der am Donnerstagnachmittag im Bundestag in erster Lesung beraten wird. Zur Vereinfachung des Verfahrens plädieren die Abgeordneten für eine einheitliche Einkommensgrenze für Paare in Höhe von 1.000 Euro und für Alleinerziehende in Höhe von 700 Euro, die jedoch nicht als Zugangsvoraussetzung für den Kinderzuschlag, sondern als Ausgangspunkt für die Anrechnung des Elterneinkommens gelten soll. Um zu gewährleisten, dass der Kinderzuschlag zusammen mit dem Kindergeld das Existenzminimum des Kindes deckt, solle der derzeitig maximale Zuschlag um 10 Euro auf 150 Euro erhöht werden, wird außerdem gefordert.
Die Fraktion spricht sich zudem für eine Regelung aus, wonach Familienkassen verpflichtet werden, eine “Günstigerprüfung” durchzuführen und so bei Fällen, in denen die Einkommensgrenzen unterschritten werden die Antragsteller gegebenenfalls auf den Anspruch auf eine höhere SGB II-Leistung hinzuweisen. In diesen Fällen müssten Antragsteller ein Wahlrecht haben, ob sie die SGB II-Leistung oder den Kinderzuschlag beziehen wollen, fordern die Grünen.
Quelle: Deutscher Bundestag
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