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Koalition ohne Mehrheit für Betreuungsgeld

“Die Koalition hat auf ganzer familienpolitischer Linie versagt. Während sie die parlamentarische Behandlung des Kita-Ausbaus in dieser Woche mehrfach mit ihrer Mehrheit verhinderte, wollte sie das Betreuungsgeld noch bis zur Sommerpause durch den Bundestag bringen. Für heute Nachmittag war dazu eine Sondersitzung des Familienausschusses geplant, die Endabstimmung für den 29. Juni.

In weniger als zwei Wochen sollte eines der umstrittensten Gesetzesvorhaben der jüngeren Geschichte im wahrsten Sinne des Wortes durchgepeitscht werden. Doch dieser parlamentarische Eilzug fand heute nicht mal die Mehrheit der Koalition, der es nicht gelang, bei einem Hammelsprung die Beschlussfähigkeit des Bundestages zu sichern,” erklärt Dagmar Enkelmann, 1. Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE, zum Verlauf der Bundestagssitzung. Enkelmann weiter:

“Nach seiner Geschäftsordnung ist der Bundestag beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Dieses Quorum ist heute Vormittag mit 211 anwesenden Mitgliedern deutlich verfehlt worden.

Im Ergebnis wurde die aktuelle Sitzung des Bundestages beendet, so dass der Tagesordnungspunkt Betreuungsgeld nicht mehr aufgerufen werden konnte. Damit wurde auch im Bundestag deutlich, dass nur eine kleine Minderheit das Betreuungsgeld will. Nach der jüngsten Umfrage halten 71 Prozent der Deutschen nichts von dem familienpolitischen Anachronismus Betreuungsgeld. Es ist höchste Zeit, dass die Koalition diese Lex Seehofer zurückzieht.”

Quelle: DIE LINKE. im Bundestag

Startseite - Veröffentlicht am: 17. Juni 2012 um 9:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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2 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von AbisZ am Sonntag, 17.6.2012.

Gut, dass es keine Beschlussfähigkeit im Bundestag gab.

(Überlegung: vielleicht wollte sich Seehofer erneut als “junger” Vater “einbringen”…. er würde dafür glatt das “Betreuungsgeld” in Anspruch nehmen - wetten? ;-))))

Deutschland sollte wissen, dass es in Bayern viele Familien gibt, wo nur ein Elternteil erwerbstätig ist, so dass der andere Teil das Kind betreuen kann. Dazu gibt es viele Familien, in welchen es Tradition ist, dass die Großeltern die Enkel betreuen. Deshalb ticken in Bayern „die Uhren anders“ -– wie immer in anderen Bereichen es auch schon war und ist.

*** Hoffentlich melden Familien, alleinstehende Frauen und Männer im ALG2-Bezug ihre Kleinsten in *vielen* Kitas an; und hoffentlich klagen sie die Plätze auch ein, damit diese BRDDR merkt, dass Bedarf an Kitaplätzen besteht.


2. ... Kommentar von Loreley am Montag, 18.6.2012.

@AbisZ: Du hast komplett recht; die CSU will/wollte mit diesem Betreuungsgeld sehr offensichtlich “Klientelpolitik” betreiben.

Du schriebst außerdem: “Hoffentlich melden Familien, alleinstehende Frauen und Männer im ALG2-Bezug ihre Kleinsten in *vielen* Kitas an; und hoffentlich klagen sie die Plätze auch ein, damit diese BRDDR merkt, dass Bedarf an Kitaplätzen besteht.”

Falls Hartz IV/ Grusi-Empfänger ihre Kleinen in Kitas anmelden, werden eben “Prioritäten” gesetzt. Mit anderen Worten: Die Kinder von arbeitenden Eltern(teilen) werden auf der Warteliste nach oben gesetzt.

Offiziell kommen die “Hartz-IV/Grusi-Kinder” zwar dann auch auf die Warteliste (Glechberechtigung, gelle…) aber damit hat es sich dann auch schon.

Wird deshalb der Klageweg beschritten, dann dauert die Klage eben so lange, bis das Kinderl über 3 Jahre alt ist. (und man kann Gift darauf nehmen, dass sie Klageformalitäten entsprechend kompliziert gestaltet werden, um schon von Beginn an zumindest dem “dummen Pöbel” den Spaß am Klagen zu nehmen…)

Die Definition des “Bedarfs an Kitaplätzen” wird zudem sowieso entsprechend angepasst.

Jetzt hat man meiner Meinung nach erstmal etwas Zeit gewonnen. Gut Ding will schließlich Weile haben. Den Juristen wird in der “Sommerpause” gewaltig das Hirnkästchen qualmen…. - mal sehen, ob und wie das zusammengeschustert wird.


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