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Samstag, der 10. Januar 2009 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Koalition hat beim Risikobegrenzungsgesetz auf ganzer Linie versagt

Bild: Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die GrünenZur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion “Meldepflichten bei Veränderung von Beteiligungsverhältnissen” (Drucksache 16/10094) erklären Christine Scheel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher:

Auch das gerade erst in Kraft getretene Risikobegrenzungsgesetz hätte die Anschleichtaktik der Schaeffler-Gruppe an die Continental AG nicht verhindern können. In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage schreibt die Bundesregierung deutlich: “Das Risikobegrenzungsgesetz sieht… keine Erweiterung der Mitteilungspflichten in Bezug auf den Umfang der… erfassten Finanzinstrumente vor” (Antwort auf Frage 10). Dies bedeutet, dass auch nach dem Risikobegrenzungsgesetz die in die Meldepflicht einbezogenen Finanzderivate so eng gefasst sind, dass es weiterhin ein Kinderspiel sein wird, sich bei einem Übernahmepoker lautlos und unbemerkt an sein Opfer heranzuschleichen.

Und selbst wenn mal eine Meldepflicht tatsächlich verletzt würde, ist ein maximaler Sanktionsrahmen von 200.000 Euro bei vorsätzlichem Verschweigen schon mal aus der Portokasse bezahlbar (Antworten auf die Fragen 2 und 6).

Besonders peinlich ist aber, was sich die Koalitionsfraktionen auf den letzten Metern vor Abschluss der parlamentarischen Beratungen des Risikobegrenzungsgesetzes geleistet haben. Sie haben nämlich die ohnehin löcherigen Meldepflichten so weit wie möglich erst einmal ausgesetzt: Wenn nach dem Risikobegrenzungsgesetz die Finanzderivate, mit denen die Schaeffler-Gruppe ihren beeindruckenden Übernahmecoup eingefädelt hat, grundsätzlich meldepflichtig gewesen wären, hätten sie nach dem Willen der Koalition dennoch nicht gemeldet werden müssen, denn: Wenn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Risikobegrenzungsgesetzes die Meldeschwellen schon überschritten waren, dann führt dies nicht zu einer Meldepflicht.

Kleinlaut gibt nun die Bundesregierung zu, dass sie “die aktuellen Entwicklungen am Finanzmarkt, insbesondere im Fall des Übernahmeangebots der Schaeffler KG, zum Anlass” nimmt, “die geltenden Transparenzpflichten auch unter Einbeziehung der Rechtslage in anderen Staaten zu überprüfen” (Antwort auf Frage 11).

Wir werden Druck machen, dass die Koalition endlich ihre Hausaufgaben macht und ihre Versprechen einlöst, mehr Transparenz auch am deutschen Finanzmarkt durchzusetzen. Da hilft es auch nicht, wenn die SPD-Finanzexpertin Nina Hauer über das Vorgehen von Schaeffler ruft “Ich bin entsetzt” (Wirtschaftswoche vom 21. Juli 2008) oder der finanzpolitische Sprecher der Union Otto Bernhardt “offensichtliche Gesetzeslücken” beklagt (dpa-Meldung vom 16. Juli 2008). Die Koalition muss unverzüglich handeln. Wir fordern deshalb:

  • Unverzügliche Einbeziehung sämtlicher Finanzderivate in die Meldeschwellen,
  • deutliche Erhöhung des maximalen Sanktionsrahmen für vorsätzliche Verstöße,
  • Meldepflicht für alle Beteilungen, auch wenn die Meldeschwellen bereits vor Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes überschritten wurden.

Wir wollen wirkliche Transparenz an den Finanzmärkten und tolerieren keine Verschleierungstaktik der Koalition.

Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: 26. August 2008 um 7:01 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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