Koalition beantragt Änderung der Heizkosten-Richtlinien
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beantragt die rot-grüne Koalition, die städtischen Richtlinien zur Ermittlung angemessener Heizkosten zu ändern und der aktuellen Rechtsprechung der Sozialgerichte anzupassen.
Die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Grünen, Dieter Fleskes und Wolfgang Cordes, erläutern den Antrag:
“In der Vergangenheit sind zahlreiche Fälle bekanntgeworden, in denen Arge und Stadt die Heizkosten von ALG II- und Sozialhilfebeziehern nicht in voller Höhe übernommen haben, weil ihnen erst einmal ein unwirtschaftliches Heizverhalten unterstellt wurde.
Wir wollen deshalb die Richtlinien im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung der Sozialgerichte so ändern, dass grundsätzlich die aus den Abrechnungen hervorgehenden Heizkosten übernommen werden. Die tatsächlich entstandenen Heizkosten dürfen nur dann gekürzt werden, wenn unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände (persönliche Lebenssituation, Lage der Wohnung) ein unwirtschaftliches Verhalten nachgewiesen wird. Bis zur Änderung der Richtlinien empfehlen wir allen von Heizkostenkürzungen Betroffenen, formlos Widerspruch einzulegen.
Zur Heizkostenproblematik wird das Landessozialgericht NRW demnächst eine Grundsatzentscheidung fällen. Deshalb fordern wir die Verwaltung auf, bis dahin möglichst keine nicht mehr rückgängig zu machenden Bescheide ergehen zu lassen.”
Der vollständige Text des Antrags: Die GRÜNEN im Rat der Stadt Bochum
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