Klagen von studentischen Mitgliedern des Senats gegen den Beschluss über die Einführung von Studienbeiträgen erfolglos
Mit dem Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln Klagen von studentischen Mitgliedern des Senats der Universität Köln gegen den Beschluss über die Einführung von Studienbeiträgen vom 24. Mai 2006 abgewiesen.
Die Sitzung des Senats hatte damals unter ungewöhnlichen Umständen nicht im Hauptgebäude der Universität, sondern im Forschungszentrum Jülich stattgefunden. Das Gericht konnte die von den Klägern geltend gemachte Verletzung ihrer Rechte als Mitglieder des Senats schon aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht feststellen, da die Kläger, die die Klage damals erhoben hatten, inzwischen aus dem Senat ausgeschieden sind. Die heute dem Senat angehörenden studentischen Mitglieder sind nicht klagebefugt, weil sie nicht in eigenen Rechten verletzt sind.
Die Frage, ob die Studienbeiträge zu Recht erhoben wurden, war in diesem Verfahren nicht zu entscheiden.
Gegen das Urteil können die Kläger binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.
Quelle: Verwaltungsgericht Köln - Az.: 6 K 4783/06
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 1. August 2008 um 12:00 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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