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Klage gegen die Hundesteuer wegen Verfassungswidrigkeit

Bild: © M.Kinder für SozialtickerEine Klage gegen die Hundesteuer wegen Verfassungswidrigkeit beim Verwaltungsgericht Braunschweig wurde durch Peter S. eingereicht, in der die Hundesteuer gegen das Grundgesetz Artikel 33 verstößt.

Artikel 33 GG:

Die Hundesteuer wird in Deutschland von allen Städten und Gemeinden eigenverantwortlich verwaltet und in Ihrer Höhe nach Ihrem jeweiligen Ermessen unterschiedlich festgesetzt.

Die Hilfsgelder dienen ausschließlich der hilfebedürftigen Person, bei Einzug einer Hundesteuer würden illegal Hilfsleistungen des Staates in Stadtkassen umgeleitet werden.

Eine zusätzliche Steuerlast auf die Hilfsgelder verstößt gegen das Sozialstaatsprinzip

Quelle: Leserzuschrift von Peter S. an Sozialticker

Startseite - Veröffentlicht am: 18. Mai 2009 um 11:25 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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22 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Emanuel Vidada am Montag, 18.5.2009.

Tierbesitz kann ich nicht so recht nachvollziehen. Das ist fast so anstrengend und teuer, wie wenn man Kinder hat, mit dem Unterschied, dass man todkranke Kinder nicht einschläfern lässt. Es gibt deutlich preiswertere und einfachere Hobbys! Ich löse gerade meine CD-Sammlung auf und verkaufe den Kram bei Ebay. Wenn ich daran denke, was die CDs früher mal an Geld kosteten und wie wenig sie jetzt noch wert sind, wird man ganz übel. Mein neues Hobby “Sozialticker-Kommentare schreiben” macht mir vor allem deswegen Freude, weil es ziemlich preiswert ist, denn den PC mit Internet habe ich ja sowieso. Und die Einstellung der Kommentare kostet mich ja nichts. (Wegen der Zensur kostet sie ab und zu mal Nerven, aber das geht noch.)
————————————

Herrschaft finde ich generell bedrohlich. Ich lehne es ab, dass Menschen andere Tiere besitzen, wenn es nicht zum Lebenserhalt notwendig ist. Insofern wünsche ich mir nicht, dass die Hundesteuer entfällt. Eine Steuer für alle Tiere wäre mir lieber; dem Kläger wäre damit aber leider nicht geholfen, obwohl er dann ja tier-steuerlich gerecht behandelt würde.

Ich vermute, dass es in der Klage nicht wirklich um steuerliche Gleichbehandlung geht, sondern darum, dass man als armer Mensch eventuell keinen Hund haben kann, während ein reicher Mensch sich sogar ein Pferd leisten kann. Dann sollte lieber eine höhere Sozial-Geld-Leistung verlangt werden. Das Geld vom Amt ist zu wenig, um damit glücklich werden zu können, auch wenn das Glück nur darin besteht, beispielsweise einen Hund zu besitzen oder ein Kind zu haben. Das ist das eigentliche Übel.

Trotzdem kann man eine Klage gegen die Hundesteuer versuchen. Ich klage ab und zu (ganz gerne) mal beim Hamburger Sozialgericht - und wünsche dem Kläger insofern viel Erfolg.


2. ... Kommentar von Manfred Holzmann am Dienstag, 26.5.2009.

Hallo, ich muß nun mal was loswerden zur Hundesteuer:

Warum gibt es eigentlich eine Hundesteuer??
Warum gibt es keine Katzensteuer?? (rennen auch draußen rum und sind noch nicht mal angeleint!)
In meiner kleinen Stadt in Sachsen gibt es eine Satzung, in welcher die Hundesteuer erhoben werden darf (51,- € für einen kleinen Mittelschnauzer)
Wird die Hundesteuer etwa erhoben, um die Hundemarke stanzen zu können?
Nirgendwo gibt es eine Hundetoilette mit Ensorgungsmöglichkeit der Hinterlassenschaften!!!
Eine Tüte zum Gassi gehen muß ich selbst kaufen-Entsorgen muß ich das ganze auch noch, gegen Gebühr über meinen Hausmüll.
Und was habe ich jetzt von der Hundesteuer? Verschaffe ich dem Herrn Bürgermeister damit mal ein schönes Abendessen?
Abfallkörbe gibt es nur in der historischen Innenstadt oder in parkähnlichen Anlagen.
Was sagt mir das alles?: Mein Hund macht auf Wiesen oder an einem Radweg sein großes Geschäft und die Stadt hat dann die Pflicht (Dank meiner Bezahlung der Hundesteuer) das ganze wieder weg zu räumen!
So einfach ist die ganze Sache! ! ! Und deshalb werde ich mich hüten, meinen Hundespaziergang durch die Stadt zu legen-ich habe bezahlt und werde mich wegen einem Haufen Hundesch… nicht bücken ! So, mein Kommentar dazu.


3. ... Kommentar von Kerstin Ad. am Freitag, 31.7.2009.

Hundesteuer finde ich genau so blöd wie GEZ.Ich wünsche dem Peter viel Glück und hoffe,das er seine Klage gewinnt.Dann werd ich auch klagen.Wir als Ottonormalverbraucher werden ausgequetscht wie eine Zitrone.Aber keine Sau interessiert es wie man das finanziert bekommt.Mich würde echt mal interessieren wofür die von uns eingenommene Hundesteuer von den Städten und Gemeinden ausgegeben wird.Für ihre Dienstwagen und schön klimatisierten Büros bestimmt.


4. ... Kommentar von Diabetiker am Samstag, 1.8.2009.

Hauptsache Peter beseitigt auch die Hundehinterlassenschaft, dann mag er meinetwegen klagen. Aber ich denke, er wird keinen Erfolg haben, das würde ich persönlich auch begrüßen.

Schaut euch doch in Deutschland um, überall wo du gehst und stehst Hundesch..ße, Dreck und Unrat. Spricht man einen Hundehalter darauf an, bekommt man zur Antwort, wozu zahle ich Steuern. Die wenigsten beseitigen das was der Hund hinterlässt.

Da auch wir alle Steuern zahlen, könnten wir Menschen doch genauso gut überall unsere Notdurft verrichten. Kleiner Nebenefffekt, man(n) und frau würden die Abwassergebühren sparen… Aber das möchte doch bestimmt auch niemand und schon gar kein Hundebesitzer… überall hinsch..ßen?!

Auch Papierabfälle werden tagtäglich, absichtlich, direkt neben leere Behältnisse auf die Gehwege geworfen… Müll wird aus dem Fenster entsorgt… usw.


5. ... Kommentar von taja am Freitag, 4.9.2009.

Es gibt reichlich Hundebesitzer,die den Hundekot brav vom Gehweg et cetera entfernen und trotzdem horrende Hundesteuern zahlen!!
Und teilweise auch die brutal hohe “Kampfhundesteuer”…für eine blinde,lahme,krebskranke Hündin von 15 Jahren,die noch nie auffällig war. Das Steuergeld wäre beim Tierarzt besser aufgehoben,doch “Blutsauger” Staat verteilt ja sogar Erzwingungshaftbefehle,wenn man sich weigert,diese ungerechte “Kampfhundesteuer” zu zahlen.
Man stelle sich das mal vor: Ab in den Knast,wegen der Hundesteuer…
Das darf doch alles nicht mehr wahr sein…


6. ... Kommentar von Diabetiker am Freitag, 4.9.2009.

Hallo taja,

die überwiegende Mehrheit der Hundebesitzer beseitigt die Hinterlassenschaften aber nicht. Tagtäglich beobachte ich das hier vorm Haus. Auf der Grünfläche werden die Hunde der Umgebung gassi geführt und nichts wird beseitigt. Auf dem Innenhof befindet sich ein Spielplatz mit Sandkasten, das gleiche Spiel. Hundebesitzer, ob jung, ob alt, mit (kleinen) Kindern lassen die Notdurft des Vierbeiners u. a. im Sandkasten verrichten und anschließend spielen auch deren Kinder darin!? So etwas müsste sofort unter harter Strafe gestellt werden bzw. den Besitzern sollte das Tier entzogen werden. Ich finde die Steuer gerecht und sogar noch viel zu gering. “Eine blinde, lahme, krebskranke Hündin von 15 Jahren” würde ich einschläfern lassen, um sie von den Qualen zu erlösen. So viel zum Thema Tierquälerei.


7. ... Kommentar von Chili con “Cane” am Mittwoch, 13.1.2010.

H… diabetiker,

Hundescheiße im Sankasten geht gar nicht, auch sonst im öffentlichen Bereich räumt jeder Hundehalter/in mit gesundem Menschenverstand den Haufen weg, da man auf dem Rückweg ja selbst reintreten könnte.
Thema Hundesteuer ? - tiefstes Mittelalter würde ich sagen, also eigentlich nur Willkür. Der Bürger hat dagegen offenbar keine Chance.
Aber absolut indiskutabel Ihr Schlusskommentar vom 04.09.09.
Sie kennen diesen Hund nicht, er ist trotz Krankheit fit, und Sie sagen
einfach so “Einschläfern”. Das erklärt Ihren waren Charakter.


8. ... Kommentar von Erika am Freitag, 15.1.2010.

Mein 1. Kommentar geht an den Hundehasser Diabetiker. Wie kann man nur Hundehalter derartig verurteilen. Es ist das Recht jedes Einzelnen sich einen Hund zu halten. Es ist ganz einfach das Recht auf persönliche Entfaltung. Dafür eine Steuer zu erheben ist reine Abzockerei. Sollte ein Hund auf den Gehweg sch…., so muss dies der Hundehalter entfernen, oder er muss eine Strafe zahlen. Was in Deutschland einer Strafe unterliegt DARF NICHT besteuert werden!!! Ende!!!
Mein 2. Kommentar geht an den Staat. Dieser sollte endlich die mittelalterliche und ungerechte Steuer abschaffen, sowie die meisten europäischen Länder auch. Wir können damit erwiesener Weise die Hundehaltung nicht eindämmen. Ganz im Gegenteil: Je schlechter es den Menschen geht, desto mehr Hunde werden gehalten. Denkt mal darüber nach. Den gesundheitlichen Aspekt sollte man auch bedenken. Hundehalter sind weniger beim Arzt, als der Rest der Bevölkerung !! Wie dankt man uns dies??? Ich bin leidenschaftliche Hundehalterin und werde einen Teufel tun, mich dafür in irgendeiner Weise schuldig zu fühlen.


9. ... Kommentar von Sandra am Samstag, 16.1.2010.

Gegen die Hundesteuer hat man eine Chance - andere Länder, selbst das hundereichste Großbritannien (17 Mio. Hunde) haben es bereits vorgemacht und die HuSteu gekippt bekommen.
Frankreich, Italien, zuletzt Schweden und noch viele andere - sie alle haben keine HuSteu mehr!
Nur noch D, A, CH und BeNeLux schröpfen ihr Volk.

Aber um eine Veränderung zu erreichen, braucht es was ganz entscheidendes, was man in D leider oftmals eher vermisst, als dass es einen vor Masse erschlägt: Zusammenhalt, gegenseitiges Verständnis (auch Toleranz genannt) und Solidarität.

Ich weiß nicht, ob und wer von euch die IG Hund in Stuttgart kennt. Diese Bürgerinitiative ist seit Jaaaaahren darum bemüht, der HuSteu den Kampf anzusagen, scheitert aber leider immer wieder daran, dass von der hundehaltenden Bevölkerung wenig bis kein Feedback kommt.

Die IG Hund wird diesen Peter S. in seiner Bemühung unterstützen, für uns andere HHs “die Drecksarbeit” zu machen und durch die Mühlen zu gehen.

Der einzige “Aufwand”, den der Einzelne nun noch hätte, wäre eine kleine Spende, damit die Gerichtswege durchgezogen werden können und nicht am finanziellen Engpass/Mangel scheitern.

Mehr Infos dazu findet ihr auf der Website der IG Hund: ig-hund.de

Auch ich habe mir “die Mühe” gemacht und zum Thema ein paar Seiten auf meiner privaten HP erarbeitet: Nein zur Hundesteuer!

Ich würde mich freuen und wäre denjenigen sehr dankbar, wenn sich weitere Unterstützer finden, die auch auf anderen Wegen noch Leute aktivieren könnten oder kleine Sammlungen auf die Beine stellen und den Betrag dann auf das Treuhandkonto der IG Hund überweisen.
Die Daten zum Spendenkonto findet man auch auf der Website der IG Hund.

Solange man immer nur sagt “wir kriegen ja doch nichts geändert….*seufz*”, solange erreicht man auch nichts.

So schlecht kann es D gar nicht gehen, wenn Milliarden von Steuergeldern in Kriege investiert, Sozialschmarotzer ausgehalten oder “mal eben” 1 Mio. nach Haiti fließen können…. Humanität hin oder her.

Bitte, liebe Hundehalter in ganz Deutschland: vereinigt euch! Wenigstens dieses eine Mal.

vlg. und Danke
Sandra


10. ... Kommentar von Bonnizzz am Samstag, 16.1.2010.

Ich geh mit meinem Hund immer vom Dorf raus /in den Wald u.Ä. Dort kann dieser Hund Hinko…n und ich entsorge dies NICHT! Den mein Hund ko…t nicht auf den Weg er machts ins Gras. Andere Tiere, die jetzt nicht direkt Haustiere sind, wie z.B. Rehe, Wildschweine, Füchse und andere Wildtiere Ko…n einfach in den Wald/auserhalb vom Wald und da sagt keiner was.
In dem Ort indem ich wohne gibt es NICHTS das für den Hund ist. Also keine Tütten, keine Mülleimer für die entsorgung, kein Hundeparkur usw.
Also warum soll ich dem Staat Geld in die Tasche schieben wenn der nichts für das Geld tut? Warum soll ich Hundesteuer zahlen wenn ich sowieso schon etliche Euronen für Hundezubehör ausgebe und dies auch Mwst geben?
Wisst ihr eigendlich das die Hundesteuer in dem Mittelalter schon eingeführt wurde?
Damals musste der Hund abgegeben werden wen der König auf die jagt gehen wollte. Dies konnte man umgehen wenn man ein teil von dem “Gehalt” oder auf Nahrung verzichtete.
Also warum sollen wir nicht alle Angela Merkel einen Brief schreiben und ihr sagen das wir unseren Hund für die nächste Jagt bereit gemacht haben?


11. ... Kommentar von Bonnizzz am Sonntag, 17.1.2010.

zum Thema notdurft im Sandkasten. Sind das nicht überwiegend Katzen die das machen?


12. ... Kommentar von kalle am Montag, 8.2.2010.

hundesteuer heist jetzt aufwandsteuer, für die kommune.neuer name gleiches kind.da der staat dies jetzt den kommunen überläst ist er erstmal raus,bevor jemand auf die idee eines abgesegneten diebstahls kommt.ich empfinde es so da ja keinerlei gegenleistug kommen muß,kfz-steuer wird für straßen verwendet, aufwandsteuer(hundesteuer) für?? -wer hat den aufwand wir oder die kommune und mann sollte nicht alle hundebesitzer über einen kamm scheren,ich nehme den kleinen haufen auf und sehe ich jemand der es mal liegen lassen möchte sprech ic ihn an und geb ihn ein tütchen,meistens klappt es.mein hund jagd auch aber ich weis nur nicht wo hin er siene beute jagd,ob angie ihn wohl brauchen kann,da hätte er in bundestag aber mächtig zu tun um zu seinem recht zu kommen.übrigens am 20.05.2010 ist demo in berlin gegen hundesteuer hund und herchen sind willkommen.


13. ... Kommentar von Günter am Dienstag, 9.2.2010.

Ich habe am 10.1.2010 Widerspruch gegen die Hundesteuererhöhung von 9.- Euro (von 41.- auf 50.- Euro) eingelelegt,welcher natürlich von meiner Gemeinde abgewiesen wurde. Meine Begründung waren die Verstöße gegen die Art. 1,3, und 4 des Grundgesetzes.Ich überlege Klage dagegen einzureichen, aber in den ganzen Foren, die ich bis jetzt studiert habe wird davon abgeraten. Bei Uns wurden Kotbehälter angebracht, die der Bürgermeister als Argument der Erhöhung angibt, aber als ich Ihm in einem Brief mitteilte, dass die Hundebesitzer, die Ihren Hunden vorher schon Ihren Zweibeinern beim Kacken zugeschaut, und den Kot nicht entfernt haben, auch dies in Zukunft nicht tun werden. Ich schrieb Ihm, dass dies die Realität sei, aber auf eine Antwort warte ich heute noch. Meine Frist zur Zurücknahme des Widerspruchs läuft am 25. Febr. ab, bis dahin überleg ich noch.


14. ... Kommentar von Der Staat am Dienstag, 16.3.2010.

In ost- und mitteldeutschen Quellen taucht um 1500 erstmals ein “Hundekorn” auf, das teilweise unter der Steuerbezeichnung “Bede” in Form von Kornabgaben (Roggen, Gerste, Hafer) erhoben wurde; es diente der Ablösung der Hundegestellungspflicht der Bauern im Rahmen von Jagdfrondiensten. Zu Hundefutter verbacken und später auch “Hundebrot” genannt, wurde diese Abgabe z.B. nach den Hildesheimer Stadtrechnungen von 1658/59 “zur Erhaltung gemeiner Stadtjagdgerechtigkeiten” verwendet. Im 19. Jahrhundert sind in den deutschen Einzelstaaten moderne Hundeabgaben hauptsächlich aus polizeilichen Gründen eingeführt und teils als Luxussteuer (so in Preußen 1810 bis 1814, 1824 f.), teils als Nutzungsgebühr (so in Bayern 1876) ausgestattet worden .

Der Staat war der Ansicht, dass jemand, der es sich leisten kann, Tiere zu halten, die keine Nutztiere sind, daneben auch noch genug Geld haben muss, um dafür einen Sonderbeitrag zu zahlen. Im damals noch dänischen Herzogtum Holstein wurde bereits am 20. März 1807 die Hundesteuer durch den König Christian VII. eingeführt, um den Kommunen die Möglichkeit zu geben, ihre Armenkassen aufzubessern .

Aufgrund der landesrechtlichen Hundesteuer- und Gemeindeabgabengesetze der Weimarer Zeit zu den “örtlichen Abgaben” gezählt, fiel die Hundesteuer nach dem Bonner Grundgesetz von 1949 in die Kategorie der “Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis” (seit der Finanzreform 1969 “örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern”) und wurde als reine Gemeindesteuer geregelt.

Das Recht zum Erlass der Hundesteuer geht auf Art. 105 Abs. 2a i. V. m. Art. 106 Abs. 6 Satz 1 GG zurück. Der Satzungserlass ergibt sich aus § 18 und 19 ThürKO. Nach § 5 Abs. 1 ThürKAG sind die Gemeinden ermächtigt örtliche Verbrauch- und Aufwandssteuern zu erheben. Die Hundesteuer zählt zu den Aufwandsteuern.

Mit der Hundesteuer werden vornehmlich ordnungspolitische Ziele verfolgt. Sie soll z.B. dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen . Die Hundesteuer soll also eine Lenkungsfunktion erfüllen, wodurch auch der erhöhte Hundesteuersatz für Listen- oder Gefahrenhunde begründet wird (rechtlich umstritten und nicht abschließend geklärt ob verfassungskonform oder nicht). Neben der ordnungspolitischen Konstante dient die Hundesteuer natürlich auch der Einnahmebeschaffung.

Nach § 54 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO haben die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Einnahmen unter anderem durch Steuern zu beschaffen.
Das Aufkommen der Hundesteuer dient als allgemeines Finanzmittel der Kommune, wobei eine Zweckbindung (z. B. Hundetoiletten) nicht vorgesehen werden kann (vgl. § 3 Abs. 1 AO). Nach § 3 Abs. 1 AO sind Steuern Geldleistungen, die erhoben werden ohne das Recht einer besondere Gegenleistung zu begründen (keine Zweckbindung möglich).

Quellen:
1. bundesfinanzministerium
2. vergleichen-und-sparen: Hundesteuer
3. siehe 1

___________________________________________________

So und jetzt will ich noch kurz ein paar kurze Gedanken los werden, leider reicht meine Zeit nicht aus, auf alle völlig fälschlich eingestreuten Argumente einzugehen.

Also ich finde eine Hundesteuer absolut in Ordnung. Denn es ist nun mal so, dass ein Hund als Luxusgegenstand anzusehen ist. Und wer sich einen solchen Gegenstand leisten kann sollte sich auch über die Konsequenzen im Klaren sein. Denn man kauft sich ja auch ein Haus und weiß vorher, dass man Grundsteueren usw. abführen muss.

Zum Thema Steuern, wie oben von mir auch bereits ausgeführt, diese sind niemals an einen bestimmten Zweck gebunden! Also nichts mit KFZ-Steuer für Straßen! Also folglich auch nichts mit Hundesteuer für Hundekotentfernung.

So ob man sich nun ungerecht behandelt fühlt oder nicht spielt keine Rolle, denn Gesetze sind nun mal nicht fair und Sie regeln auch niemals den Einzelfall, somit hinkt auch der Vergleich der 15 jährigen halb toten “gefährlichen” Hündin!

Ich hoffe ich konnte einige Leute dazu anregen sich zunächst mit der Materie zu beschäftigen anstatt einfach aus vollen Rohren Blödsinn zu verbreiten.

Mit freundlichen Grüßen der Staat


15. ... Kommentar von mysterija am Donnerstag, 7.10.2010.

aaalso…
wenn die hundesteuer doch eine sogenannte luxussteuer sein soll,
warum zahlt dann ein bonzen der sich 3 monitore wenn möglich noch flatscreen für einen pc und einen riesigen flachbildschirmfernseher leisten kann, oder einen beamer das ja ein sogenanntes heimkino darstellt keine extrasteuer? denn der hat ja auch schließlich das geld für die anschaffung und die unterhaltung der geräte.
denn GEZ zahlen wir mit dem normalen alten röhrenbildschirm ja auch, aber es ist natürlich viel toller ein sooo großes bild zu haben.
warum also müssen wir eine hundesteuer zahlen? wo katzen etc doch genauso draussen hin machen und das interessiert wieder keinen…
ebenso finde ich es bedenktlich das es ja auch nicht erlaubt ist draussen eine zigarettenkippe wegzuschnippsen und dennoch tun es alle…
natürlich ist das gesetz eh nie fair aber ein wenig fairnes sollte man sich schon einbehalten…
würde man uns entgegenkommen mit mehr flächen auf denen wir unsere hunde frei laufen lassen dürfen und mehr mülleimer würde sich die mehrheit auch denke ich nicht beschweren.
ebenso gibt es ja auch keine extra kindersteuer xD
denn wer sich ein kind anschaffen kann weiß ja auch das er eine bestimmte zeit lang dafür zu sogen und aufzukommen hat…
und wenn man sich das leisten kann muss man doch schon fast reich sein… ;oP


16. ... Kommentar von Alex am Dienstag, 25.1.2011.

hallo,
also ich möchte nicht wissen, wieviele katzen es in deutschland gibt und nur weil die nicht erfasst werden können, brauchen die keine steuer zu zahlen. das entspricht nicht dem grundgesetz, so wie es der peter schon richtig gesehen hat. die leute haben angst das es eine hundeschwämme gibt, wenn die hundesteuer abgeschaft wird. das denke ich aber nicht. dagegen ist die 7% Ust die auf hundefutter zu bezahlen ist absolut unlogisch, da es sich nicht um ein grundnahrungsmittel handelt für das der ermäßigte steuersatz vorgesehen war. aber die industrie wird hier wieder bevorzugt. es wäre logischer auf tierfutter 19% USt zu erheben und die hundesteuer wegfallen zu lassen. hier würde man einer hundeschwämme auch entgegen wirken. aber dieser staat ist nun mal sch….


17. ... Kommentar von Alex am Dienstag, 25.1.2011.

p.s.
wenn mich einer fragt, warum ich keine hundemarke für meine hunde habe, so sage ich immer, sind belgische hunde zu besuch. von mir kriegt der staat keinen pfennig. ich habe zwei hunde aus dem tierheim geholt und soll dafür noch zahlen? obwohl ich die gemeinden entlastet habe? ne, mach ich nicht. aber die sch.. meiner lieblinge mache ich immer ordentlich weg. denn ich trete auch nicht gerne in sch….

mfg alex


18. ... Kommentar von Josey am Donnerstag, 25.8.2011.

Wie ist es ausgegangen?
Ist die Klage abgewiesen worden, oder steht sie noch offen?
Ich muss nämlich noch immer als Hartz-IV-Empfänger Hundesteuer bezahlen.
Dabei habe ich meinen Hund nicht “just4fun”, sondern aus eher psychologischen Gründen (autistisch und sozial phobisch).

Die Frage ist ja nicht, warum gibt es keine Katzensteuer, oder Kleintiersteuer, sondern “Warum gibt es die Hundesteuer immer noch?”

LG,
Josey~


19. ... Kommentar von Almette am Mittwoch, 18.1.2012.

Hahaha, lieber “Herr Staat”

Ich zitiere mal: Denn es ist nun mal so, dass ein Hund als Luxusgegenstand anzusehen ist. Und wer sich einen solchen Gegenstand leisten kann sollte sich auch über die Konsequenzen im Klaren sein. —Blablabla.

Also mein kleiner Hund aus dem Tierheim IST Luxus, aber bitte kein Gegenstand. Das PFERD meiner Schwester ist grösserer Luxus (sie nutzt es nicht um das Feld zwischen ihren Tulpen zu pflügen). Steuern zahlt sie allerdings dafür nicht und ich muss Ihnen ja wohl nicht vorrechnen, was der Unterhalt eines Pferdes inkl. Tieraztkosten kosten kann, für das Geld könnte ich mir 10 Doggen halten.

Also was soll der Quatsch? Wir haben in Deutschland viele Gesetze die heute gar keinen Sinn mehr machen ausser irgendjemanden Geld zu verschaffen der seinen A…dafür nicht bewegen muss. Theoretisch müsste nach Ihren Gebrabbel jeder, der im Zoomarkt einen Hamster kauft direkt in die Steuerliste aufgenommen werden, Hartz 4 Empfänger zuerst denn für die ist ein Hamster GARANTIERT Luxus. Es wird Zeit, dass die Bürger sich gegen so einen Blödsinn wehren! Gemeinden verdient Euch Euer Geld REDLICH und nicht mit ABZOCKE!
Ich wünsch dem Kläger alles Gute und viel Erfolg !


20. ... Kommentar von joshi am Mittwoch, 15.2.2012.

Bei allen emotionalen Gedanken, die das zahlen von Steuern erweckt sollte man bedenken, dass die Steuer als solche die einzige Abgabe ist, für dem KEINE gegeleistung fällig ist. Das heißt, jeder Hundebesitzer ist gehalten daran, das Häufchen seines Lieblings SELBST zu entfernen.

Zum anderen geht es hier um die JURISTISCHE darlegung dieser Steuerart, wobei die Klage durchaus gerechtfertigt ist, denn die Steuerlast soll einheitlich sein und nicht in irgend einer Form festgesetzt werden OHNE gesetzliche Grundlage.

Viel Erfolg


21. ... Kommentar von Igel am Freitag, 30.3.2012.

@ Joshi:

Die Hundesteuer dient nicht dem Häufchenentfernen. SIe ist nicht Zweckgebunden und wandert in den allgemeinen Steuertopf der Gemeinde.

Es gibt (in unserer Gemeinde) auch weder Katzen- noch Pferdesteuer - und das obwohl es jede Menge Katzenhäufchen in den Sandkästen und unübersehbare Pferdehäufchen auf den Gehwegen gibt…


22. ... Kommentar von Inca am Dienstag, 10.4.2012.

Hundesteuer muss weg! Dann könnte ich auch für jedes Kind Steuer erheben.Katzen scheiXXX mit Vorliebe auf Spielplätzen in den Sandkasten,boah.Nächsten Tag spielen wieder Kinder dort und nehmen die Finger in den Mund. Pferde,Katzen hinterlassen also auch Ihre Spuren und dessen Besitzer müssen keine Steuern zahlen.Die Hundesteuer war früher mal eine Reichensteuer, ist also nicht mehr zeitgemäß.


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