Klage eines Hundehalters gegen eine erhöhte Hundesteuer für einen als gefährlich eingestuften Hund abgewiesen
Auf die Berufung der Stadt Halle hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 12.02.2008 die Klage eines Hundehalters gegen eine erhöhte Hundesteuer für einen als gefährlich eingestuften Hund abgewiesen. Bei dem Hund handelt es sich um einen American Staffordshire Terrier-Mix.
Das Gericht hat die Erhebung einer erhöhten Hundesteuer auch für die Kreuzung bestimmter (gefährlicher) Hunderassen mit anderen Hunden als rechtmäßig angesehen.
Auf den genetischen Anteil der gefährlichen Hunderasse und der Generation der Einmischung dieses Anteils kommt es nach Auffassung des Gerichts nicht an (Aktenzeichen 4 L 384/05). Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben werden.
Quelle: Pressemeldung Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 16. April 2008 um 7:27 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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