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Kinderrechte in Gerichtsverfahren schützen

“Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Erfahrungen, die sie in jungen Jahren machen, prägen sie oft ihr ganzes Leben. Deshalb ist auch die Justiz als Teil der Gesellschaft in besonderer Weise verpflichtet, die Rechte von Kindern zu achten und sensibel mit kindlichen Belangen umzugehen”, erklärte Justizstaatssekretärin Beate Reich heute anlässlich des Weltkindertages.

Gerade in gerichtlichen Trennungs- und Scheidungsverfahren seien Kinder besonders belastenden Situationen ausgesetzt. “Es kann ganz entscheidend sein, welche Erfahrungen ein Kind hier bei Gericht macht. Die Gerichte können einen großen Einfluss darauf nehmen, wie Kinder zum Beispiel ein Sorgerechtsverfahren erleben”, so die Staatssekretärin. Die Justiz unternehme daher gerade in familienrechtlichen Verfahren verstärkt Anstrengungen, eine kindgerechte Umgebung für die erforderlichen Anhörungen zu schaffen. “Die Gerichte versuchen, die Wartezeiten gering zuhalten und kinderfreundliche Wartezonen zu schaffen. In einigen Gerichten gibt es spezielle Spielzimmer, in denen sich Kinder gegebenenfalls mit einer Begleitperson aufhalten können. Zum Teil findet eine Anhörung auch in diesem Kinderzimmer statt. Die Familienrichterinnen und -richter bemühen sich, eine Atmosphäre zu schaffen, die die Kinder nicht einschüchtert oder verschreckt”, erläuterte Reich. In den meisten Fällen bleibe die Robe im Schrank.

Es habe sich auch als hilfreich erwiesen, wenn bei den Gesprächen eine Person dabei ist, die dem Kind vertraut ist und die das Kind zuvor einfühlsam auf die Situation vorbereitet habe.

“Es ist uns wichtig, unsere Familienrichterinnen und -richter gut für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu schulen und sie für die Belange auch der Kleinsten zu sensibilisieren. Es gibt in unserem Fortbildungsprogramm spezielle Angebote, um die Familienrichterinnen und -richter zu unterstützen und ihnen professionelle Kenntnisse für die Verhandlungsführung in emotional belastenden Situationen zu vermitteln. Auch eine gute Vernetzung der gerichtlichen Arbeit mit den Jugendämtern und anderen entsprechenden Einrichtungen führt dazu, dass Kinderrechte vor Gericht Beachtung finden. Der Weltkindertag macht deutlich: Kinder haben Rechte - auch vor Gericht!”, so Reich.

Quelle: Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz - Pressestelle

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