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Kindergeldzahlung direkt an das unterhaltsberechtigte Kind

Eltern, die Ihren volljährigen Kindern gegenüber noch die Unterhaltspflicht haben, aber dennoch keinen Unterhalt zahlen können oder leisten wollen, kann auf Antrag das Kindergeld gestrichen werden. Verlangt das erwachsende Kind gegenüber seinen Eltern, den für sich gesetzlich zustehenden Unterhalt und die Eltern kommen Ihrer Verpflichtung nicht nach, kann das Kindergeldberechtigte Kind einen Antrag bei der für sich zuständigen Familienkasse stellen. Hier spricht man denn von einem Abzweigungsauftrag.

Anträge finden Sie hier unter: kindergeld24.com/formulare

Quelle und weitere Informationen auf: kindergeld24.com

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: Montag, 10. September 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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