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	<title>Kommentare zu: Kindergeldanspruch f&#252;r vollj&#228;hriges ausbildungsuchendes Kind nur bei wiederholter Meldung bei der Ausbildungsvermittlung</title>
	<link>http://www.sozialticker.com/kindergeldanspruch-fuer-volljaehriges-ausbildungsuchendes-kind-nur-bei-wiederholter-meldung-bei-der-ausbildungsvermittlung_20080911.html</link>
	<description>Der Sozialticker kommentiert aktuelle soziale Themen und bietet Hilfe bei Fragen: News, Informationen, Vorlagen fuer Widersprueche/Antraege, Hartz IV, ALG II</description>
	<pubDate>Sat, 10 Jan 2009 00:23:11 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Steinbock</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/kindergeldanspruch-fuer-volljaehriges-ausbildungsuchendes-kind-nur-bei-wiederholter-meldung-bei-der-ausbildungsvermittlung_20080911.html#comment-2723</link>
		<dc:creator>Steinbock</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Dec 2008 14:00:23 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/kindergeldanspruch-fuer-volljaehriges-ausbildungsuchendes-kind-nur-bei-wiederholter-meldung-bei-der-ausbildungsvermittlung_20080911.html#comment-2723</guid>
		<description>Hier sollten Sie einen Fachanwalt f&#252;r Sozialrecht aufsuchen, denn hier bei&#223;en sich 2 &#196;mter, wo Sie die Beute werden sollen. Um dieses zu verhindern, ist ein Anwalt die beste Adresse.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hier sollten Sie einen Fachanwalt f&#252;r Sozialrecht aufsuchen, denn hier bei&#223;en sich 2 &#196;mter, wo Sie die Beute werden sollen. Um dieses zu verhindern, ist ein Anwalt die beste Adresse.</p>
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		<title>Von: Feylor</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/kindergeldanspruch-fuer-volljaehriges-ausbildungsuchendes-kind-nur-bei-wiederholter-meldung-bei-der-ausbildungsvermittlung_20080911.html#comment-2721</link>
		<dc:creator>Feylor</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Dec 2008 10:16:55 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/kindergeldanspruch-fuer-volljaehriges-ausbildungsuchendes-kind-nur-bei-wiederholter-meldung-bei-der-ausbildungsvermittlung_20080911.html#comment-2721</guid>
		<description>Hallo, ich bin jetzt 20 Jahre alt. Habe vor kurzem ein Schreiben bekommen wo drin stand, das ich 600,00 € Kindergeld bekommen habe da war ich noch (19) und keinen Anspruch drauf hatte so steht in den Schreiben das ich das Geld zur&#252;ck zahlen soll und jeden Monat um 1% erh&#246;ht wird. Als ich in Bielefeld zur Familienkasse ging, wurde mir gesagt es reicht wenn ich von mir aus eine Ausbildung suche, das ich mich nicht Ausbildungssuchend melden muss. Als ich mich Ausbildungssuchend melden wollte, sagten die mir es ist nicht notwendig. Was mache ich jetzt? ich wohne alleine und kann dieses Geld nicht bezahlen da ich momentan in keinem Arbeitsverh&#228;ltnis bin und auch keine Schule besuche. Bitte um Rat</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, ich bin jetzt 20 Jahre alt. Habe vor kurzem ein Schreiben bekommen wo drin stand, das ich 600,00 € Kindergeld bekommen habe da war ich noch (19) und keinen Anspruch drauf hatte so steht in den Schreiben das ich das Geld zur&#252;ck zahlen soll und jeden Monat um 1% erh&#246;ht wird. Als ich in Bielefeld zur Familienkasse ging, wurde mir gesagt es reicht wenn ich von mir aus eine Ausbildung suche, das ich mich nicht Ausbildungssuchend melden muss. Als ich mich Ausbildungssuchend melden wollte, sagten die mir es ist nicht notwendig. Was mache ich jetzt? ich wohne alleine und kann dieses Geld nicht bezahlen da ich momentan in keinem Arbeitsverh&#228;ltnis bin und auch keine Schule besuche. Bitte um Rat</p>
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