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Sonntag, der 23. November 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Kindergeld für ein volljährig arbeitsuchendes Kind

Die Meldung eines volljährigen, aber noch nicht 21 Jahre alten Kindes als arbeitsuchend bei der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit wirkt nur drei Monate fort. Nach Ablauf dieser Frist muss sich das Kind erneut als Arbeitsuchender melden, da sonst der Kindergeldanspruch entfällt.

Quelle: Bundesfinanzhof

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 17. August 2008 um 7:31 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1 Kommentar / Frage

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1. ... Kommentar von wkrbs am Montag, 18.8.2008.

Hartz IV Kinder - nur 911 Personen haben den Beginn von Kinderarmut begriffen.
Leider wurde dises Öffentliche Petitionen nichtbesonders bekannt gemacht. Ich habe leider davon keine Kenntnis gehabt.
gruß wkrbs


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