Kindergeld auch während Vorbereitung auf Abschlussprüfung
Eltern haben auch dann Anspruch auf Kindergeld für volljährige Kinder, wenn diese zwar nicht mehr in einem Ausbildungsverhältnis stehen, ihre Ausbildung aber noch nicht durch eine Abschlussprüfung erfolgreich beendet ist.
Das entschied das Finanzgericht Düsseldorf (Urteil vom 10. Juli 2007, AZ: 10 K 4278/06 Kg).
Lesen Sie hier das Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf
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