Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklaerung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Freitag, der 09. Januar 2009 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Kinderförderungsgesetz

Bundesrat stimmt Ausbau der Kleinkinderbetreuung zu

Die Bundesländer stehen nunmehr in der Finanzierungspflicht!

„Der Ausbau der Kleinkinderbetreuung hat in den Städten und Gemeinden höchste Priorität. Es ist gut, dass der Bundesrat mit seinem heutigen Beschluss den Weg für den weiteren Ausbau der Kleinkinderbetreuung frei gemacht hat. Die Länder stehen nunmehr aber auch in der finanziellen Verantwortung“, erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg anlässlich der heutigen Zustimmung des Bundesrats zum Kinderförderungsgesetz.

Derzeit werden über 320 000 Kinder unter 3 Jahren in einer Tageseinrichtung oder durch eine Tagesmutter betreut. Die westlichen Bundesländern haben die Anzahl der Betreuungsangebote für unter Dreijährige um 21 % gesteigert. Insgesamt wird derzeit für jedes sechste Kind unter 3 Jahren ein Betreuungsangebot in Anspruch genommen.

Ausdrücklich anerkennt Landsberg die von Bundestag und Bundesrat im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes beschlossene finanzielle Beteiligung des Bundes in Höhe von insgesamt 4 Mrd. € sowie eine Bundesbeteiligung an den Betriebskosten ab dem Jahr 2013.

Die Kommunen können aber die für den Ausbau notwendigen Finanzmittel nicht aufbringen. Die für die Erfüllung des Rechtsanspruchs zum Kindergartenjahr 2013/2014 notwendigen erforderlichen 1 Millionen Plätze für unter Dreijährige werden jährliche Betriebskosten von 5 Mrd. Euro verursachen. Hinzu kommen einmalige Investitionskosten in Höhe von 10 Mrd. Euro. Dies geht weit über die von Bund und Ländern veranschlagten 12 Mrd. Euro an Betriebs- und Investitionskosten hinaus.

“Die Länder müssen jetzt ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber ihren Kommunen nachkommen“, forderte Landsberg. Dazu gehört zum einen, dass die Bundesmittel ungeschmälert bei den Kommunen ankommen, zum anderen, dass die die mit dem Gesetz verbundenen zusätzlichen Ausgaben finanziell ausgleichen, erklärte Landsberg abschließend.

Quelle: DStGB, Berlin

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 8. November 2008 um 9:55 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen
Immobilien suchen und anbieten bei ImmobilienScout24   


Bookmark Buttons:
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Bookmarks.cc Bookmark bei: Bookmarks.at Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Netvouz Information


  Kommentar oder Frage? Hier veroeffentlichen!


Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen oeffentlichen Kommentar oder eine oeffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, fuellen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Alle Einsendungen werden vor der Veroeffentlichung moderiert.
Der Webseitenbetreiber behaelt sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gruenden zu loeschen.





Anzeige
 
Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid