Kinderförderungsgesetz
Bundesrat stimmt Ausbau der Kleinkinderbetreuung zu
Die Bundesländer stehen nunmehr in der Finanzierungspflicht!
„Der Ausbau der Kleinkinderbetreuung hat in den Städten und Gemeinden höchste Priorität. Es ist gut, dass der Bundesrat mit seinem heutigen Beschluss den Weg für den weiteren Ausbau der Kleinkinderbetreuung frei gemacht hat. Die Länder stehen nunmehr aber auch in der finanziellen Verantwortung“, erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg anlässlich der heutigen Zustimmung des Bundesrats zum Kinderförderungsgesetz.
Derzeit werden über 320 000 Kinder unter 3 Jahren in einer Tageseinrichtung oder durch eine Tagesmutter betreut. Die westlichen Bundesländern haben die Anzahl der Betreuungsangebote für unter Dreijährige um 21 % gesteigert. Insgesamt wird derzeit für jedes sechste Kind unter 3 Jahren ein Betreuungsangebot in Anspruch genommen.
Ausdrücklich anerkennt Landsberg die von Bundestag und Bundesrat im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes beschlossene finanzielle Beteiligung des Bundes in Höhe von insgesamt 4 Mrd. € sowie eine Bundesbeteiligung an den Betriebskosten ab dem Jahr 2013.
Die Kommunen können aber die für den Ausbau notwendigen Finanzmittel nicht aufbringen. Die für die Erfüllung des Rechtsanspruchs zum Kindergartenjahr 2013/2014 notwendigen erforderlichen 1 Millionen Plätze für unter Dreijährige werden jährliche Betriebskosten von 5 Mrd. Euro verursachen. Hinzu kommen einmalige Investitionskosten in Höhe von 10 Mrd. Euro. Dies geht weit über die von Bund und Ländern veranschlagten 12 Mrd. Euro an Betriebs- und Investitionskosten hinaus.
“Die Länder müssen jetzt ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber ihren Kommunen nachkommen“, forderte Landsberg. Dazu gehört zum einen, dass die Bundesmittel ungeschmälert bei den Kommunen ankommen, zum anderen, dass die die mit dem Gesetz verbundenen zusätzlichen Ausgaben finanziell ausgleichen, erklärte Landsberg abschließend.
Quelle: DStGB, Berlin
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