Kinderarmut wirksam bekämpfen
In einer gefassten Entschließung setzt sich der Bundesrat für eine stärkere Berücksichtigung des speziellen Kinderbedarfs im Sozialrecht ein. Er fordert die Bundesregierung auf, die Regelleistungen für Kinder nach dem SGB II und die Regelsätze nach dem SGB XII unverzüglich neu zu bemessen und als Grundlage dafür eine spezielle Erfassung des Kinderbedarfs vorzusehen. Dabei sei auch sicherzustellen, dass die besonderen Bedarfe der Kinder im Hinblick auf die Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen und Kindertageseinrichtungen sowie bei der Beschaffung von besonderen Lernmitteln durch die Sozialleistungen abgedeckt werden.
Der Bundesrat regt an, eine Öffnungsklausel in das SGB II aufzunehmen, damit in Einzelfällen abweichende Bedarfsbemessungen möglich sind. Zudem bittet er um Prüfung, in welchen Bereichen Sachleistungen besser als Geldleistungen eine chancengerechte Teilhabe der Kinder am gesellschaftlichen Leben gewährleisten. Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung bis Ende 2008 eine Regelung vorlegt und dabei die Beteiligung der Länder sicherstellt.
Zur Begründung verweist der Bundesrat darauf, dass die aktuelle Rechtslage dem besonderen Bedarf von Kindern und Jugendlichen nicht hinreichend gerecht werde. Grund dafür sei unter anderem, dass sich die bisherigen Berechnungsmodelle allein an den Ausgaben der einkommensschwachen Haushalte orientieren und als Bezugspunkt der Bedarf eines alleinstehenden Erwachsenen dient.
Entschließung des Bundesrates zur Berücksichtigung des kinderspezifischen Bedarfs bei der Bemessung der Regelleistungen nach dem SGB II und der Regelsätze nach dem SGB XII
Drucksache 329/08 (Beschluss)
Quelle: Pressestelle - Bundesrat
Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: 26. Mai 2008 um 10:57 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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