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Kinder-Lobby: Bitte die Klappe halten!

Hartz-IV Forum„Sogenannte“ Bildungspaket-Entscheidung mit rekordverdächtigem Tempo - Kinder-Lobby: Bitte die Klappe halten!

Hartz4-Plattform unterstützt den Weg in die 2. Instanz beim Landessozialgericht

„Die unerwartete Rekordverdächtigkeit der Sozialgerichts-Entscheidung in Sachen Bildungspaket liegt nicht nur in ihrem außergewöhnlich schnellen Beschluss - 16 Tage nach Einreichung beim Gericht: „abgelehnt“, wie erwartet,“ bemerkt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin. „Ebenso rekordverdächtig erscheint uns das Umschiffen der zahlreichen Begründungen für Verfassungswidrigkeit – und ein auffälliger richterlicher Gebrauch des Wörtchens „sogenannte“ - immerhin 10x auf gerade mal 2 ½ Seiten Beschlusstext. Ich fürchte, wir müssen das im Sinne des gängigen Sprachgebrauchs als abfällig wertende Formulierung verstehen,“ so Brigitte Vallenthin. „Ein Spiegel unguter gesellschaftlicher Stimmung der latenten Missachtung von Kindern – die zwar stets für Sonntagsreden herhalten müssen, wenn’s ernst wird aber bitte die Klappe halten sollen.“

Die Hartz4-Plattform sieht eine besonders tiefe Geringschätzung der betroffenen Familien, wenn der ablehnende Beschluss des Sozialgerichts u.a. folgendermaßen begründet wird:

• „Es ist nicht Aufgabe der Sozialgerichte, verbandspolitischen Positionen, die sich im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens nicht (…) haben durchsetzen können, durch Richterspruch zum Durchbruch zu verhelfen.“

Auf diese Weise will das Gericht offenbar eine Erörterung der vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sowie des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) auf Anfrage der Bundesregierung vorgelegten Sachverständigen-Stellungnahmen zu Verfassungswidrigkeit und insbesondere Diskriminierung durch das Bildungspaket umgehen. Dabei würde sich das Sozialgericht doch in bester Gesellschaft mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) befinden und im Sinne einer guten Praxis der Gerichtsbarkeit handeln, wenn es die Stellungnahmen der sachverständigen Experten ernst nähme und nicht als „verbandspolitische Positionen“ lapidar abtäte.

Geradezu gesellschaftsspaltend erscheint der Versuch, ein „Lohnabstandsgebot“ von Azubis zu Hartz IV-Kindern in den Raum zu stellen, wenn der Richter schreibt:

• „In diesem Zusammenhang erlaubt sich das Gericht (…) darauf aufmerksam zu machen, dass der geforderte monatliche Regelsatz von wenigstens 500,00 EUR einer monatlichen Vergütung entspricht, die in verschiedenen Handwerkszweigen, wie im Bereich der Elektroinstallation, an Auszubildende gezahlt wird, die sich im ersten Ausbildungsjahr befinden.“

Wenn das Gericht schon – wie im Beschluss geschehen – die Erörterung der Höhe eines verfassungsgemäßen Regelsatzes damit zurück weist, dass das BVerfG-Urteil gerade eine Höhe nicht festgeschrieben habe, so sollte es sich nach Ansicht der Hartz4-Plattform auch selber daran halten. Das hier angedeutete „Lohnabstandsgebot“ zwischen Azubis und Kindern ist einfach nur zynisch. Zynisch auch im doppelten Sinne, weil dieser Azubi-Lohn unter Hartz IV-Bedingungen ja erfahrungsgemäß der ganzen Familie als Einkommen angerechnet und von den Familienleistungen abgezogen wird.

Und dann beschreibt das Sozialgericht zwar genau die Kernfrage des Eilverfahrens, nämlich die, ob der Gesetzgeber die Vorgaben des BVerfG mit der Aufspaltung in Regelsatz und Bildungspaket im neuen Gesetz tatsächlich in wasserdichter Verfassungskonformität umgesetzt habe:

• „Ob die Kosten für sogenannte Bildungsteilhabe dem monatlichen Regelsatz zugeordnet oder erst auf Antrag der Erziehungsberechtigten übernommen werden, ist im Kern eine politische Entscheidung (…). Gleiches gilt für die Frage, ob es verfassungsrechtlich geboten (…) erscheint, die Leistungen für sogenannte Bildungsteilhabe nicht als Geldleistungen, sondern als – wiederum antragsgebundene – Sachleistungen auszugestalten.“

Leider verweigert das Gericht eine Antwort auf seine eigene Fragestellung.

Obendrein unterlässt es die Berücksichtigung wesentlicher – an das BVerfG zu stellender – Fragen, inwieweit die aktuelle gesetzliche Regelung über das Urteil vom 09. Februar 2011 hinaus noch in weiteren Punkten gegen die Verfassung verstößt – beispielsweise infolge der durch die Antragstellung sowie Bewilligung durch die Arbeitsverwaltung zwangsläufig entstehenden Ungleichbehandlung der Kinder mit und ohne Antrag sowie mit und ohne Bewilligung.

Auf einen weiteren zentralen Punkt des Eilantrages geht das Gericht nur mit erkennbarem Unwissen ein. Es erklärt nämlich:

• „Insbesondere vermag das Gericht das Vorbringen der Antragstellerinnen die Vorgehensweise des Gesetzgebers lasse nur den Schluss zu, zum Ziel zu haben, eine ganze Bevölkerungsgruppe zu diskriminieren und zu stigmatisieren, auch nicht ansatzweise nachzuvollziehen.“

Das kann nach Einschätzung der Hartz4-Plattform nur daher resultieren, dass das Gericht von seiner Lebenswelt auf die der Hartz IV-Betroffenen schließt – und vergleichbare Erfahrungen in der privilegierten, geschützten Welt von Staatsbeamten tatsächlich „nicht ansatzweise nachvollzogen“ werden können.

„Besonderen gesellschaftlichen Zündstoff sehen wir in der Entmündigung der Eltern – durch Guido Westerwelles Einladung zu „spätrömischer Dekadenz“ und Philipp Mißfelders Nutzen für die „Tabak- und Alkoholindustrie“ angefeuert. Dabei hat selbst die Bundesregierung am 20. Oktober 2009 in der Hartz IV-Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht die böswillige Unwahrheit dieser Vorurteile eingeräumt, indem sie zugab, ihr sei bewusst, dass die Eltern in Hartz IV-Familien ihre eigenen Regelleistungen zugunsten der Notwendigkeiten für ihre Kinder umschichten. Deshalb wird die Beschwerde, die die Eilklägerin bei der 2. Instanz des Landessozialgerichts unverzüglich einreichen wird auch zusätzlich den Antrag enthalten, das Protokoll der BVerfGs-Verhandlung als Beweismittel beizuziehen,“ erklärt Brigitte Vallenthin.

Quelle: Brigitte Vallenthin - Hartz4-Plattform - keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

Startseite - Veröffentlicht am: 6. September 2011 um 19:16 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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16 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Turrican4D am Dienstag, 6.9.2011.

Tja, ein weiteres korruptes Gericht, das mit der Aufassung des Deutschen Sozialgerichtstages wohl nicht konform gehen will.


2. ... Kommentar von egalite am Mittwoch, 7.9.2011.

Hallo,

irgendwie war “dieses” ja zu erwarten.

Es erinnert mich stark an den Film wikipedia.org

Laut Berichterstattungen zu diesem Film/Sachverhalt muss man konstatieren dass der “Kadaver-gehorsam” eines überschaubaren Kreises wohl durch Rot/Grünes implementieren von verfassungswidrigen Gesetzen zu einem Verhalten führt, dass mit Recht und Ordnung nichts mehr zu tun hat.

Offensichtlich werden von einigen “Kreisen” höchstrichterliche Urteile weder beachtet, noch ist eine Urteilsbegründung auf GG oder Menschenrechte zu erkennen.

Zitat:

(…) “dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet und dass diese egalitär begründeten Rechte universell, unveräußerlich und unteilbar sind” (…)

wikipedia.org

Ein sogenanntes “Lohnabstandsgebot” ist und war eine politisch motivierte Erfindung! Da jetzt sogar schon politische Hirngespinste in Urteilsbegründung zum Ausdruck gebracht werden ist nicht nur höchst bedenklich, sondern kann nur als totale Abkehr von Moral, Recht und Ordnung gewertet werden!! (kriminelle Handlung)
Was ein Kind mit einem Azubi zu tun hat kann ich persönlich nicht nachvollziehen, und aus dieser “Beziehung” zueinander ein Lohnabstandsgebot abzuleiten soll wohl bedeuten dass Kinder “Lohnempfänger” sind?

Nach m. M. gehören die/der Autoren/r dieser Urteilsbegründung so schnell als möglich in gesundheitliche Behandlung, um unsere Kinder und uns alle zu schützen.

Zitat:

„Es ist nicht Aufgabe der Sozialgerichte, verbandspolitischen Positionen, die sich im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens nicht (…) haben durchsetzen können, durch Richterspruch zum Durchbruch zu verhelfen.“

So einen gequirlten Blödsinn muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!

Für was sind Gerichte da? Um Menschenrechtsverletzungen und Rechtswidrigkeiten zu unterstützen, oder auf Grundlage einer vom Volk autorisierten (in freier Wahl) Verfassung Gerechtigkeit herzustellen?

Warum der deutsche Verfassungsschutz noch nicht tätig wurde liegt vermutlich am Beamtenversorgungsstaat, viele Beamte die die Rechtsbrüche öffentlich machen wollten sind ja quasi Entmündigt worden und sind somit “kaltgestellt” worden.

Eigentlich fehlt in der haltlosen Begründung nur mehr der Hinweis dass etwa 30 % des Staatshaushalt für Sozialleistungen verpreist werden….. Richter und sonstige Beamte sind also keine Transferleistungsempfänger sondern was ?? ?? ??? Die Justizia ist also nicht mehr Blind, sondern politische Meinungen können straffrei in Begründungen geäußert werden was zweifelsohne eigentlich in Amtsenthebung enden müsste …

Ein Volk (Mündige) zu versklaven reichte nicht !, nun werden unsere Kinder hingerichtet. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Politik schon paar Fehler gemacht hat, aber wer ernsthaft nachdenkt muss zur Feststellung gelangen, dass das größte Übel am ganzen die unkontrollierbare Rechtsprechung in Deutschland ist !!

Man möge hoffen dass die klagenden Parteien auch den Klageweg nach Karlsruhe weiter bestreiten…

KINDER SIND UNSERE ZUKUNFT, RICHTER DIE VERSUCHEN UNSERE KINDER ZU MISSBRAUCHEN, GEHÖREN EINGESPERRT !!!

mfg


3. ... Kommentar von kuscdk am Mittwoch, 7.9.2011.

ich glaube ihr macht was falsch. wenn das gericht sagt, es kann etwas nicht nachvollziehen, dann heißt das für mich dass ihr da nur eine behauptung aber keine gerichtlich standfeste begründung gebracht habt, sprich eine beweisfühung. nun, auch wenn es für mich zwar offensichtlich ist, dass der hartz4 satz hinten und vorne nicht reicht denke ich, ist es wohl klar das man vor gericht das problem hat den fehler der regierung in berechnung und so zu belegen zu müssen. dazu gibt es mittlerweile viele möglichkeiten, könnt ihr sagen diese auch wirklich in der klage genutzt zu haben?

aber selbst wenn…. mir schon wurscht. was will man in einem land erwarten, dass mittlerweile nicht einmal mehr ein gültiges wahlsystem hat? ich bin mir sicher 2012 entweder vergungern zu müssen oder von einem durchgedrehten staatsapparat in einer volksausdünnungsaktion erschossen zu werden, oder von irgendwelchen christlichen fundamentalisten inquisitioniert zu werden. alles in allem… there is no future.


4. ... Kommentar von Tom_ am Mittwoch, 7.9.2011.

Weniger ein korruptes Gericht, als möglicherweise eines, das Regierungsanweisungen befolgt.

Gerichte können oft Dinge auch dann nicht nachvollziehen, wenn exakte Begründungen gebracht und belegt wurden. Das liegt in der Natur der Sache. Mir ging es aufgrund meiner Schwerbehinderung bei der Klage um eine Haushaltshilfe so. Das Gericht konnte z.B. nicht nachvollziehen, dass man mit einer schweren Hausstaubmilbenallergie (vereiterte Augen!) Probleme mit der Wohnungsreinigung hat.

Die Problematik der Nachvollziehbarkeit liegt oft darin, dass man sozusagen erst einmal einige Kilometer in den Schuhen des anderen gehen muß, um seine besondere Lage zu begreifen.

Frau Vallenthins Klagen bzw. die an denen sie beteiligt ist, sind eher zu exakt und detailliert begründet, als das Gegenteil.


5. ... Kommentar von Tom_ am Mittwoch, 7.9.2011.

Das Lohnabstandsgebot hat es tatsächlich im BSHG und im SBG XII gegeben. Im SBG II stand es nie mit drin. Durch das Urteil des BVerfG von 2010 wurde aber das Lohnabstandsgebot allgemein gekippt.


6. ... Kommentar von egalite am Mittwoch, 7.9.2011.

Hallo,

@ kuscdk,

“there is no future”

Lasse ich mal nicht so gelten. Denn, “Our children are the future” Ich/Wir haben versagt! Etwa 650 mdB´s mit unzähligen Richterfiguren terrorisieren ein Land/Volk !

@ Tom_
hatte nicht Frau Vallenthin Recht ?
Ist es nicht Bürgerpflicht Missstände aufzudecken und anzuzeigen ?

ODER SIND UNSERE KINDER nun “Freiwild”?

Eigentlich gings ja nur um Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung. Aber Frau Fallenthin angreifen geht ja mal nun gar nicht !!
Die Problematik liegt nur an uns, wir sind zu “deutsch”! Da rausklagen nicht funktioniert, so muss es eben mit GG-Schutz gehen. Falls GG überhaupt jemand legimitiert hat?

mfg


7. ... Kommentar von Thomas Kallay am Mittwoch, 7.9.2011.

Hallo,

es wäre sinnvoll, würde das Aktenzeichen des Urteils bekannt gegeben.

Ebenso wäre dessen Veröffentlichung - natürlich unter Wahrung des Datenschutzes der Kläger - sinnvoll, damit man selbst nachlesen kann.

Schließlich sollte auch der/die Name/n des/der Richter/s veröffentlicht werden, damit ggf. beim Direktor/Präsidenten des Sozialgerichts Nachfrage hinsichtlich der Qualifikation des/der Richter/s gestellt werden kann.

Insofern es nämlich zutrifft, daß da Richter das Urteil des BVerfG vom 09.02. 2010 derartig böswillig ignorieren, ist deren Qualifikation und Eignung für das Richteramt in Frage zu stellen, und dies im Sinne einer sinnvollen Gegenwehr gemäß Art. 20 GG natürlich auch öffentlich.

Thomas Kallay


8. ... Kommentar von diogenes am Mittwoch, 7.9.2011.

justitia ist zwar blind doch hören kann sie ganz gut….
auf wem dieses mal gehört wurde ist ja wohl eindeutig.
und außerdem die hand die einen füttert beißt man nicht.
alle jammern vom demographischen wandel jedoch wird fast jeder der sich kinder anschaftt wie ein krimineller behandelt.


9. ... Kommentar von Oliver Kaszierski am Mittwoch, 7.9.2011.

Ich wollte so gerne in den News etwas über familiär engagierte Väter lesen und stolpere mitten in den Geschlechterkampf.
Wie schade!

Hier kommen die Verbände zum Zug, die für engagierte Väter nichts übrig haben, wie der Verband sogenannter alleinerziehender Mütter und der Deutsche Mutterschutzbund.

Was mich aber freut, dass es offensichtlich noch Gerichte gibt, die erkennen, dass hier ein Krieg auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird, die – natürlich zu deren Wohl – auf eine Hälfte der Ursprungsfamilien zu verzichten haben.

Den Antragstellerinnen sei ans Herz gelegt in Zukunft die Forderungen auf 700€/Monat aufzustocken, um die Therapiekosten der somatisierten Kinder zumindest annähernd begleichen zu können – ist schließlich Kindesbedarf.


10. ... Kommentar von Thomas Kallay am Donnerstag, 8.9.2011.

Guten Tag,

gestern bat ich hier darum, siehe Beitrag # 7, daß das Aktenzeichen und das Urteil selbst zum von Frau Vallenthin unter # 1 beschriebenen und angeblich auszugsweise zitierten SG-Verfahren veröffentlicht werden, damit das erstmal in Ruhe nachgelesen werden kann, was da drin steht.

Deshalb frag ich nochmal danach: bitte (anonymisiert hinsichtlich der Daten der Kläger) veröffentlichen, damit es nachgelesen werden kann.

Oder gibt es etwa Gründe, weder das Aktenzeichen noch das Urteil zu veröffentlichen? Weil es vielleicht weder das eine, noch das andere gibt?

Dann möchte ich nochmal was zu den Verbänden der Mütter und der Väter loswerden, die hier plötzlich auftauchen.

Hartz-IV mit all seinen negativen Folgen gibt es seit 01.01. 2005.

Ich (und leider nur einige wenige andere) habe bekanntermaßen bereits im Oktober 2004 gegen Hartz-IV Klage eingereicht, und wenns auch bis 2010 gedauert hat, hats bekanntermaßen ein Urteil gegeben vom höchsten deutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvL 1/09 vom 09.02. 2010), in dem klar und deutlich drin steht, daß die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene (!) und Kinder verfassungswidrig, weil immer schon falsch bemessen worden sind. Derzeit noch arbeitet die Bundesregierung weiterhin mit falsch bemessenen Regelsätzen für Erwachsene und Kinder, aber das wird sich ändern, auch, wenns noch eine Weile dauert.

Wo aber waren bisher die Verbände der Mütter und Väter im Kampf gegen Hartz-IV?

Ich kann mich nicht erinnern, daß gerade diese Verbände in Sachen Hartz-IV bis dato etwas Nennenswertes im Kampf gegen das Hartz-IV-Sozialunrecht getan haben, aber ich kann mich gut daran erinnern, daß es Leute aus diesen Verbänden waren, die selbst dann noch bestritten, daß es auch (!) um die Regelsätze für Erwachsene geht in meinem (!) Verfahren, als das Bundesverfassungsgericht die entsprechende Terminsladung zur mündlichen Verhandlung am 20. Oktober 2009 veröffentlicht hatte mit dem darin enthaltenen Hinweis auf die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder, also beide.

Und warum klagten zwei der drei Klägerfamilien vor dem Bundesverfassungsgericht nur betreffend der Kinderregelsätze?

Weil ihnen ihre Anwälte und wohl auch Leute von solchen Verbänden gesagt hatten, daß das Bundessozialgericht entschieden hätte, daß die Hartz-IV-Erwachsenen-Regelsätze verfassungskonform seien.

Das hat man mir auch erzählen wollen.

Ich hab dann einfach gefragt, seit wann denn das Bundessozialgericht befugt sei, Verfassungsfragen zu klären, und bin deshalb stur dabei geblieben, daß meine Familie und ich nicht nur die Kinderregelsätze, sondern eben auch (und weiterhin) die Erwachsenen-Regelsätze weiter einklagen.

Und ich hab Recht behalten, daß beide verfassungswidrig waren und sind, und u.a. vor einigen Tagen hat das ja auch die zum DGB-gehörende Hans-Böckler-Stiftung in einem neuen Gutachten erneut bestätigt.

Link: boeckler.de (pdf)

Deshalb sollten diese Verbände der Mütter und Väter doch bittschön jetzt nicht so dicke Backen machen, sondern sich fragen, warum erst jetzt, nachdem ein guter Teil der Arbeit im Kampf gegen Hartz-IV schon getan ist, sie die Muße finden, nun ebenfalls etwas zu tun.

Das hätte nämlich weit, weit eher passieren müssen.

Denn es geht hier überhaupt nicht darum, wer bei was der/die Erste war oder nicht, sondern darum, daß viele ansich in lobenswertester Art und Weise anderweitig sozial engagierten Verbände bei Hartz-IV jahrelang die Nummer mit den drei Affen vollzogen hatten: wir sehen nichts, wir hören nichts, wir sagen nichts.

Und das ist so furchtbar schade, weil dadurch nur wenige Einzelkämpfer wie z.B. auch ich etwas erreicht haben, anstelle, daß sowas in gemeinsamer konzertierter Aktion stattgefunden hätte.

Es gibt diesen bösen Spruch vom Bauern, der nicht frisst, was er nicht kennt - diese böse Spruch ist dahingehend wahr, daß viele in solchen anderweitig hochegangierten Sozialverbänden rein schon deshalb mit Hartz-IV nichts anzufangen wussten und teils immer noch nicht wissen, weil sie nämlich selbst persönlich als Einzelpersonen nie von Hartz-IV betroffen waren und sich deshalb auch nicht vorstellen konnten, was für eine elende Schinderei und Bösartigkeit dieser Scheißdreck eigentlich für davon betroffene Singles und Familien bedeutet.

Das ändert sich nun langsam, denn viele, die dachten, Hartz-IV käme auf sie nie zu, erleben es nun doch in “Reinkultur” - und plötzlich merken sie, wie das ist, wenn einen ein inkomptenter Fallmanger in einem Jobcenter schikaniert, und wie es ist, wenn es am 20. des Monats im Geldbeutel gähnend leer ist und die Kinder trotzdem Hunger haben…

Soweit mal dazu.

Vielleicht liegt die Ignoranz mancher gegenüber Hartz-IV aber auch daran, daß sich manche eben scheuen, sich zu engagieren, weil sie dadurch die Verachtung ihrer Umwelt erfahren.

Denn die ist real und tagtäglich - ich spreche aus der Erfahrung von 12 Jahren Erwerbslosensozialarbeit in einem Verein und aus eigener Betroffenheit.

Vor einigen Tagen fand hier in Nordhessen wieder ein regelmäßig stattfindendes Treffen mehrerer Sozialverbände, darunter auch die Kirchen und Gewerkaschaften, zum Thema Soziale Fragen, statt. Das Ding nennt sich ELAN, einige werden das vielleicht kennen.

Dort fiel dann im Rahmen der Besprechung auch mein Name, und es erhob sich dann ein SPD-naher Gewerkschafter, und beschimpfte mich, der ich gar nicht anwesend war, lauthals, daß ich doch ein linker Extremist sei, mit dem niemand reden könne, weil ich nicht bereit sei, Kompromisse einzugehen.

Mal abgesehen davon, daß ich stolz darauf bin, daß mich solche Leute nun auch noch als linken und kompromißlosen Extremisten bezeichnen (denn da gibts noch ganz andere böswillige Begriffe gegen mich ;-)), ist es doch ganz einfach:

Bei sozialen (und anderem) Unrecht gibt es einfach keine Kompromisse.

Unrecht ist Unrecht, und muß bekämpft werden - und man/frau bekämpft es nicht, in dem man/frau z.B. freundlich ist zu den Tätern in den Jobcentern, anderen Sozialbehörden oder “Bildungseinrichtungen”, die Hartz-IV u.ä. nutzen, um Arme zu schikanieren und auszubeuten.

Basta.

Thomas Kallay


11. ... Kommentar von Brigitte Vallenthin am Donnerstag, 8.9.2011.

BASTA-Politik, Herr Kallay,

war noch nie eine gute, schon gar nicht eine erfolgreiche Idee - oder haben Sie die jüngere deutsche Geschichte schon vergessen?

Und: eigentlich sollte ich auf solches Kindergarten-Gezanke überhaupt nicht reagieren.
Ich tue dies nun auch endgültig zum letzten Male!

Vermutlich nicht nur mir, sondern auch anderen denkenden Kommentar-Lesern, stellt sich die Frage: Wer oder was treibt Sie an, derart unsolidarische Unterstellungen nieder zu schreiben wie

- “ANGEBLICH auszugsweise zitierten SG-Verfahren” und
- “gibt es ETWA GRÜNDE, weder das Aktenzeichen noch das Urteil zu
veröffentlichen?
- WEIL ES VIELLEICHT WEDER DAS EINE NOCH DAS ANDERE GIBT?”

Solche unsolidarischen Frechheiten, die unterstellen wollen, die Hartz4-Plattform veröffentliche Unwahrheiten, sind einfach nur dumm und keines weiteren Kommentars wert.

Sorry, aber Sie haben keine Exklusiv-Rechte auf den nach Ihrer Meinung einzig richtigen Weg nach Karlsruhe!

Sorry, aber der VAMV hat doch wohl keine Bringeschuld ihnen gegenüber - insbesondere weil Sie sich offensichtlich noch nicht einmal die Mühe gemacht haben, sich über das jahrelange Engagement dieser Kinder-Lobby zu informieren.

Es gibt, Herr Kallay, unendlich Vieles zwischen Himmel und Erde, von dem Sie noch nichts wissen. Da hilft nur: Augen und Ohren öffnen und über den eigenen nordhessischen Tellerrand hören und sehen.

Die Ecke, in der Sie jetzt ziemlich einsam stehen haben Sie sich im Übrigen doch selber ausgesucht. Immerhin haben Sie mit jahrelangen Rundumschlägen - wie auch vorliegend - gegen alle und jeden jegliche “gemeinsame, konzertierte Aktionen” und Solidarität zerschlagen. Und offenbar merken Sie immer noch nicht, dass Sie auch jetzt wieder neue Gräben ausheben, von denen wir wahrlich schon genug haben.

Zur Ihrem Anliegen:

Nein, die Hartz4-Plattform wird keinen blinden Aktionismus mit Richter-Pranger unterstützen.

Nein, die Hartz4-Plattform wird auch diesen Beschluss nicht veröffentlichen, damit irgendwelche Besserwisser blindwütig darüber herfallen können.
Kleine Korrektur übrigens, Herr Kallay: im Eilverfahren gibt es kein “Urteil”, wie Sie es anfordern, sondern einen “Beschluss”.

Dies war nun endgültig meine letzte Antwort auf Ihre unverschämten Rundumschläge gegen Alle und Jeden. Darauf im Einzelnen einzugehen verbieten mir meine gute Erziehung und vor allem die Achtung vor der Menschenwürde eines jeden Menschen.

Es gibt in den knappen 24 Stunden des Tages Wichtigeres zu tun - und das tue ich mit allen, die an den unterschiedlichsten Stellen mit gutem Willen ihren Beitrag leisten, dass wir zukünftig in einer gerechteren und friedfertigeren Gesellschaft leben können.

Brigitte Vallenthin
hartz4-plattform.de


12. ... Kommentar von Thomas Kallay am Donnerstag, 8.9.2011.

Werte Frau Vallenthin,

Ihre Stellungnahme # 11 fasse ich mal dahingehend einzig sinnvoll damit zusammen, daß wir hier also auch weiterhin zu angeblich von Ihnen oder angeblich mit Ihrer Hilfe erlangten Gerichts-Beschlüssen oder Urteilen nichts zu sehen bekommen, nicht wahr?

Das verwundert, denn wem ist es dienlich, wenn Sie solche Beschlüsse oder Urteile anderen Betroffenen gegenüber verheimlichen?

Wenn Sie anderen also unter Umständen sogar essentielle Informationen einfach vorenthalten?

So diese Informationen denn existieren?

Wissen Sie, Frau Vallenthin, das beileibe ist keine Unverschämtheit, daß ich das hinterfrage.

Denn hinter meinem vermeintlich einsamen nordhessischen Tellereckrand sehe und höre ich doch weitaus mehr, als Sie auch nur geringfügigst ahnen.

Das mache ich im Rahmen der Erwerbslosensozialarbeit seit 12 Jahren einzig und allein rein ehrenamtlich ohne jedwede Bezahlung oder Honorierung.

Ich schreibe ganz gewiss auch keine Bücher über Hartz-IV, weil ich mit dem sozialen Elend in diesem Land kein schon aus diesem Grunde schmutziges Geld verdienen will…

Und genau auch aus diesem Grunde tut man eben gut daran, vor allem, wenn man sie kennt, die Äußerungen bestimmter Leute stets tunlichst zu hinterfragen…

Mit vorzüglichster Hochachtung,
Thomas Kallay


13. ... Kommentar von wamacy41 am Donnerstag, 8.9.2011.

Es verwundert mich schon sehr wie Sie beide miteinander umgehen,wo es doch auch mal einen gemeinsamen ,wenn auch in der Vergangenheit liegenden Weg gab.


14. ... Kommentar von asdzgcsuz am Donnerstag, 8.9.2011.

Weiß nicht wer recht und wer da unrecht hat, allerdings finde ich es auch irgendwie seltsam. das herr kallay das hinterfragt finde ich aber legitim. wann ich was von “Brigitte Vallenthin” lese mit den eilklagen und so, dann frage ich mich immer was wohl da falsch läuft? wird da bei einem bisschen gegenwind aufgegeben oder ist es einfach nur unfähigkeit? gibt es überhaupt eine strategie?

hab selber rund 4 klagen wegen hartz4 hinter mir, dabei 3 mal erfolg und 1 mal vergleich (aber im grunde auch ein erfolg). meine strategie kann man grob plan a,b,c nennen, denn je nach fall schaue ich das ich genug material zusammen finden kann um dem gericht zu zeigen das mir unrecht angetan wurde… manchmal etwas weit hergeholt, aber trotzdem erfolgreich. die richter mit denen ich soweit zu tun hatte, haben meiner meinung nach ordentlich entschieden d.h. im rahmen eben was ihnen gesetzlich möglich war.

was z.b. herr kallay macht (anspielung auf “materialsammlung”) ist so zu sagen die super-luxus, doppelt-dreifacher boden, plan a-z version von meiner eigenen strategie und kann nur respekt und dank für diese mühen aufbringen.

wenn ich aber lese, dass schon wieder eine eilklage gestartet wurde wo vorher schon gesagt wurde das es nicht funktioniert, wo schon zweimal oder dreimal hier geschrieben wurde das diese auch dann keinen erfolg hatten dann fasse ich mir an den kopf.


15. ... Kommentar von Brigitte Vallenthin am Freitag, 9.9.2011.

@ asdzgcsuz

Nach dieser Logik, würden Sie wohl auch bei den Klägern zur gestrigen sogenannten “Rettungsschirm”-Entscheidung in Karlsruhe fragen, “was wohl da falsch läuft?”
Dann würden Sie vermutlich auch der gestandenen Professorenriege “Unfähigkeit” vorwerfen und mangelnde “Strategie”.

Glauben Sie wirklich, die wussten nicht, dass ihre Rechtsfrage System bedingt an die Wand gefahren werden könnte?

Dort wie hier geht es aber um Grundsatzfragen und um öffentlichen Diskurs für gesellschaftliche Verbesserung für alle Menschen - noch nicht einmal nur um die aktuell Betroffenen.

Es geht eben gerade nicht nur darum, dass einer 4x oder öfters nur sein eigenes Schäfchen ins Trockene gebracht hat - und gut iss’. Erfolg! Nach dem Motto: was scheren mich die Anderen oder was nach mir kommt.

Brigitte Vallenthin
hartz4-plattform.de


16. ... Kommentar von asdzgcsuz am Freitag, 9.9.2011.

@Brigitte Vallenthin

ja


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