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Sonntag, der 23. November 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Kinder haben Anspruch auf Extra Leistungen für die Schule

Frage1 © M.Kinder für Sozialticker e.V.Kinder wurden einfach vergessen bei der Hartz-IV-Reform im Jahr 2005: während früher nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) Ausgaben für den Schulbesuch zusätzlich als einmalige Beihilfen gewährt wurden, gilt bei der „Grundsicherung für Arbeitssuchende” für Schulkinder nur ein festgelegter Regelsatz: bis 13 Jahre 211 Euro ab Juli 2008, ab 14 Jahre 281 Euro. Darin sind für Grundschüler etwa 1,60 Euro im Monat für Schreibwaren enthalten.

Das hat inzwischen sogar der Deutsche Bundesrat, die gemeinsame Vertretung der 16 Landesregierungen, erkannt. Mit einem einstimmigen Beschluss vom 23. Mai 2008 forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, bis zum Jahresende die Leistungen für Kinder zu überprüfen und dabei insbesondere auch die Kosten für Lernmittel und Mittagessen in der Schule zu berücksichtigen. Politiker aller Parteien, von der CDU/CSU über die SPD bis zur LINKEN, stimmten dieser Entschließung zu.

Schüler und Eltern können aber nicht so lange warten. Der Beginn des neuen Schuljahres bringt wieder neue Ausgaben für Arbeitshefte, Schreibwaren und andere Schulsachen mit sich. Nur einzelne Kommunen zahlen freiwillig pauschale Beihilfen.

Die Landessozialgerichte in Niedersachsen-Bremen und Nordrhein-Westfalen fanden schon unter der jetzt geltenden Rechtslage Wege, wie das Recht auf Bildung auch für Kinder aus armen Familien bezahlbar bleibt. Nicht ganz sicher sind sich allerdings auch die Gerichte, ob die Leistungen für den Schulbedarf von der ARGE oder vom Sozialamt zu bezahlen sind. Wer sich zuerst an das Sozialamt wendet – und zwar noch bevor die Ausgaben anfallen – hat jedenfalls alle notwendigen Fristen eingehalten, auch wenn der Antrag an die ARGE weitergeleitet wird.

Der hier veröffentlichte Musterantrag soll Eltern und Schülern die Möglichkeit geben, zumindest für den Schuljahresbeginn 2008 alle notwendigen Ausgaben rechtzeitig geltend zu machen. Da es um offene Rechtsfragen geht, wird mit einer Leistungsgewährung oft erst nach einer einstweiligen Anordnung durch das Sozialgericht zu rechnen sein. Ob der Antrag erfolgreich sein wird, kann niemand im Voraus sagen. Das Bundessozialgericht will erst im Jahr 2009 über besondere Bedarfslagen für Kinder entscheiden. Aber es kann sein, dass auch positive Urteile dann nur für die Zukunft gelten, wenn man nicht jetzt schon Anträge gestellt hat. Deshalb empfehle ich allen Eltern und Schülern, sofern die Familie Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bezieht, den hier veröffentlichten Musterantrag rechtzeitig beim örtlichen Sozialamt einzureichen.

[ … ]

Volltext und Quelle: Erwin Denzler, Tacheles e.V., Musterantrag sowie weitere Informationen

Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: 4. August 2008 um 10:20 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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2 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Kijara am Dienstag, 5.8.2008.

Ich werde diesen Antrag stellen.
Meine Tochter besucht ab September das IB.
Uns wurde schon gesagt das sie weder BAB noch Bafög bekommt.
Aber eine Schülermonatskarte von 30 Euro jeden Monat und Schulmateial übersteigen das Budget.

Mal sehen was daraus wird.
Gleichzeitig werde ich wieder an den zuständigen Minister schreiben .


2. ... Kommentar von colaschwan am Donnerstag, 4.9.2008.

Wir haben heute ein Schreiben von der Schule erhalten in dem wir angeben ob unser Kind im Schuljahr 2008 / 2009 in den Ferien eine Hortbetreuung benötigt. Dafür würden Kosten in Höhe von 30,- Euro zzgl. 1,25 Euro / Tag Essengeld plus anfallender Kosten für Ausflüge, Fahrkarten, Eintrittsgelder etc. anfallen. Kann ich diese Kosten auch mit diesem Antrag geltend machen oder müssen wir diese aus eigener Tasche bezahlen?


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