Keine Zusatzkosten bei Übernahme von kommunalen Mitarbeitern
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung erwartet aufgrund der Übernahme von rund 18.000 kommunalen Beschäftigten durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) im Zuge der Neuorganisation der Jobcenter zunächst keine Zusatzkosten für den Bund. Die Kosten für die derzeit in den Arbeitsgemeinschaften tätigen Mitarbeiter der Kommunen würden, soweit sie Aufgaben der BA wahrnehmen, “bereits nach geltendem Recht vom Bund im Rahmen der Erstattung der Verwaltungskosten der Kommunen” getragen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/8656) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/8428). Eine Übernahme dieser Mitarbeiter würde daher zunächst keine Mehraufwendungen für den Bund hervorrufen.
Weiter heißt es, mittelfristig seien Mehrausgaben “nicht ausgeschlossen, zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht bezifferbar”. Andererseits seien auch Einsparungen aufgrund von Effizienzgewinnen denkbar. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember vergangenen Jahres die bisherige Struktur der für Hartz IV zuständigen Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagenturen und Kommunen für nicht mit der Verfassung vereinbar erklärt. Daraufhin haben das Bundesarbeitsministerium und die BA ein Eckpunktepapier für “kooperative Jobcenter” vorgelegt. Grundlage für die künftige Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen sollen laut Antwort der Regierung Kooperationsverträge sein. Die rund 800 Jobcenter, in denen die Arbeitslosengeld-II-Empfänger betreut werden, blieben danach als eigenständige Geschäftseinheiten der jeweiligen Agentur für Arbeit erhalten.
Quelle: Deutscher Bundestag
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