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Keine Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel durch die Hintertür

Bild: Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die GrünenZur Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zum Vorschlag der EU-Kommission, die Arzneimittelrichtlinie zu verändern und der Pharmaindustrie die Patienteninformation bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu ermöglichen, (Drs. 16/9031) erklärt Biggi Bender, gesundheitspolitische Sprecherin:

Wir begrüßen, dass die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission, der Pharmaindustrie die Patienteninformation bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu ermöglichen, kritisch beurteilt. Damit unterstützt sie die vielfältige Kritik aus den Reihen der Krankenkassen, Ärzte-, Patienten- und Verbraucherverbände sowie kritischer Pharmaorganisationen. Die Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist und soll aus gutem Grunde verboten bleiben. Da eine klare Trennung zwischen Information und Werbung kaum möglich sein dürfte, bedeutet der Vorschlag der EU-Kommission eine Aufweichung des Werbeverbots durch die Hintertür.

Die Bundesregierung muss sich in Brüssel dafür einsetzen, dass der Vorschlag der EU-Kommission nicht umgesetzt wird. Ebenso notwendig ist der Ausbau einer qualitativ hochwertigen unabhängigen Patienteninformation in Deutschland. Die Regierung sollte für einen zügigen Ausbau des Bundes-Portals PharmaNet sorgen, damit Informationen wie Packungsbeilagen einfach und für Jede und Jeden zugänglich werden. Bestehende qualitativ hochwertige, unabhängige Informationsangebote für Patientinnen und Patienten müssen von der Bundesregierung unterstützt und bekannt gemacht werden.

Hintergrund:

Am 20. Dezember 2007 veröffentlichte die Kommission der Europäischen Gemeinschaft eine Mitteilung über die gegenwärtige Praxis der Bereitstellung von Arzneimittelinformationen für Patientinnen und Patienten. Zur Vorbereitung einer Änderung der Arzneimittelrichtlinie (EU-Richtlinie 2001/83/EG) führte die EU-Kommission bis zum 7. April 2008 ein öffentliches Konsultationsverfahren durch. Ein zentrales Element der dort vorgeschlagenen Eckpunkte sieht als Neuerung vor, dass die Pharmaindustrie künftig Informationen über verschreibungspflichtige Medikamente in Internet, Fernsehen, Rundfunk und Printmedien sowie auf durch Ärztinnen und Ärzte verteiltem, audiovisuellem oder gedrucktem Material weitergeben dürfen soll. Kritisiert wird insbesondere, dass eine klare Unscheidung zwischen Information und (der Pharmaindustrie verbotener) Werbung nicht möglich sei.

Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: Montag, 12. Mai 2008 - Haftungsausschluss        Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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2 Kommentare / Fragen

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1. ... geschrieben von josh74 am Montag, 12.5.2008.

Hallo liebes Sozialticker Team!

Ich sitze gerade vor meiner Steuererklärung für 2007.

U.a. werden die Zeiten der Nichtbeschäftigung in die Steuererklärung eingetragen.

Für den Zeitraum vom 06.11. - 31.12.2007 habe ich einen Leistungsnachweis in Höhe von 376,- Euro erhalten. Die Leistungen für den gesamten Zeitraum wurden aber erst im Januar 2008 auf mein Konto überwiesen. Muss ich den Betrag nun in Der Steuererklärung für 2007 oder für 2008 angeben. Den Zeitraum der Nichtbeschäftigung muss ich doch trotzdem in 2007 eintragen,nur ohne Bezüge,oder?

Viele Grüsse und ein Dankeschön!

J. Engels


2. ... geschrieben von Steinbock am Montag, 12.5.2008.

Immer im Zeitraum der Veranlagung … also für 2007. Die Bezügen stehen ja für diesen Zeitraum und sind nicht relevant im Zufluss, sondern zählen ab dem ersten Tag der Bewilligung - ergo auch für 2007.


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