Keine Versicherungspauschale für Hartz IV Empfänger ohne Einkommen
Arbeitslose Eltern ohne eigenes Nebeneinkommen können beim Arbeitslosengeld II keinen Bedarf für Versicherungen geltend machen . Das Kindergeld ist nach der gesetzlichen Regelung Einkommen des Kindes, urteilten die Richter des 11b. Senats vom 19.03.2008, - B 11b AS 7/06 R -. Die Regelungen des Gesetzes bzw der Alg II-V begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken bzw sind ermächtigungskonform.
Quelle: BUNDESSOZIALGERICHT - Pressestelle
Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Lusjena am: Samstag, 22. März 2008 - Haftungsausschluss ![]() |
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