Keine Versicherungspauschale für Hartz IV Empfänger ohne Einkommen
Arbeitslose Eltern ohne eigenes Nebeneinkommen können beim Arbeitslosengeld II keinen Bedarf für Versicherungen geltend machen . Das Kindergeld ist nach der gesetzlichen Regelung Einkommen des Kindes, urteilten die Richter des 11b. Senats vom 19.03.2008, - B 11b AS 7/06 R -. Die Regelungen des Gesetzes bzw der Alg II-V begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken bzw sind ermächtigungskonform.
Quelle: BUNDESSOZIALGERICHT - Pressestelle
Startseite - Veröffentlicht am: 22. März 2008 um 13:12 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|
1 Kommentar / Frage veröffentlichtWeitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
- Versicherungspauschale – neues Gesetz gegen Hartz IV-Kinder
- Keine Abzüge für in Wohngemeinschaften lebende Hartz-IV-Empfänger
- Neues zum Thema: Rechte und Pflichten KW 27-II






