Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Unterhaltsvermutung bei Stiefvätern
SG Reutlingen S 2 AS 429/08 ER vom 08.02.2008
Das Einkommen des Ehemannes der Antragstellerini st bei der Berechnung der Hilfebedürftigkeit nach Maßgabe von § 9 Abs. 1, Abs. 2 SGB II zu berücksichtigen. Für einen Rückgriff lediglich auf die Vermutung des § 9 Abs. 5 SGB II ist kein Raum da diese Vorschrift nur den Fall einer Haushaltsgemeinschaft regelt, die keine Bedarfsgemeinschaft darstellt.
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
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