Keine Streichung erfolgreicher Angebote zur Integration Arbeitsloser
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in einem Schreiben die Träger der Grundsicherung aufgefordert, so genannte „weitere Leistungen“ stark einzuschränken. Dies betrifft passgenaue und mit den lokalen Akteuren abgestimmte Fördermaßnahmen zur Integration benachteiligter Jugendlicher, Migranten und arbeitsmarktferner Personen.
In der Praxis sind beispielsweise Kooperationsprojekte mit den Jugendämtern gefährdet. Der Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes (DCV), Georg Cremer kritisiert:
“Es kann nicht sein, dass Maßnahmen zum Nachholen von Schulabschlüssen für Jugendliche oder kombinierte Ausbildungs- und Kinderbetreuungsangebote für allein erziehende junge Mütter zukünftig nicht mehr gefördert werden können.”
Die Erfahrungen der Integrationsbetriebe der Caritas zeigen, dass individuell angepasste Förderkonzepte notwendig sind, um eine erfolgreiche Integration in Arbeit zu erreichen.
“Sozialpädagogische Begleitung, Maßnahmen zur Tagesstrukturierung und aufsuchende Angebote der Jugendberufshilfe zur Verhinderung von Verwahrlosung sind dringend erforderlich, um Jugendliche erfolgreich zu integrieren.”
Auch kombinierte Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Sprachkurse für Migranten seien ein wichtiges und sinnvolles Instrument zur Integration dieser Gruppe, so Cremer.
Die Verunsicherung der örtlichen Träger ist im Moment groß. Insbesondere im Bereich der zugelassenen kommunalen Träger droht die kurzfristige Einstellung bestehender Maßnahmen. Der DCV fordert das BMAS auf, darauf hinzuwirken, dass auch weiterhin innovative und passgenaue Angebote der zugelassenen kommunalen Träger, ARGEn und Agenturen für Arbeit erhalten bleiben und gefördert werden können.
Quelle: Deutscher Caritasverband
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