Keine Sperrzeit im Arbeitslosengeld bei Aufhebungsvertrag
Das Bundessozialgericht hat am 12.07.2006 entschieden, dass der Kläger durch den Abschluss des Aufhebungsvertrages mit Abfindungsvereinbarung keinen Sperrzeiteintritt herbeigeführt hat, denn er kann sich wegen der ansonsten ausgesprochenen rechtmäßigen Arbeitgeberkündigung auf einen wichtigen Grund berufen.
BSG, Urteil vom 12.07.2006, B 11a AL 47/05 R.
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
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