Keine Sanktionen ohne gesetzliche Grundlage
Das hessische Landessozialgericht in Darmstadt urteilte zu einer von der Arbeitsagentur ausgesprochenen Sanktion gegenüber einer ALG II Bezieherin, die angeblich gegen auferlegte Verpflichtungen verstoßen hat, wie folgt: AZ: L 7 AS 288/06 ER - Für Leistungskürzungen ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich!Nachdem mit einer 24-jährigen Leistungsempfängerin keine Eingliederungsvereinbarung zustande kam, legte die Arbeitsagentur die Pflichten einseitig fest.
Als sie diesen Verpflichtungen aus Sicht der Agentur nicht nachkam, wurde ihr das Arbeitslosengeld II für drei Monate gestrichen. Die 24-Jährige klagte gegen diese Entscheidung und erhielt vor dem Landessozialgericht nun Recht.
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
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