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Sonntag, der 23. November 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Keine Sanktionen ohne gesetzliche Grundlage

Das hessische Landessozialgericht in Darmstadt urteilte zu einer von der Arbeitsagentur ausgesprochenen Sanktion gegenüber einer ALG II Bezieherin, die angeblich gegen auferlegte Verpflichtungen verstoßen hat, wie folgt: AZ: L 7 AS 288/06 ER - Für Leistungskürzungen ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich!Nachdem mit einer 24-jährigen Leistungsempfängerin keine Eingliederungsvereinbarung zustande kam, legte die Arbeitsagentur die Pflichten einseitig fest.

Als sie diesen Verpflichtungen aus Sicht der Agentur nicht nachkam, wurde ihr das Arbeitslosengeld II für drei Monate gestrichen. Die 24-Jährige klagte gegen diese Entscheidung und erhielt vor dem Landessozialgericht nun Recht.

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: 21. Februar 2007 um 14:01 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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