Keine Notwendigkeit auf Grundrecht auf Wohnen
(hib/MVF) Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, das Grundgesetz um ein Grundrecht auf Wohnen zu erweitern. Dies stellt sie in ihrer Antwort (16/5214) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/4945) klar. Nach Meinung der Regierung sind konkrete Maßnahmen effektiver als eine symbolische Verfassungsänderung. Hinzu käme, dass die Soziale Wohnraumförderung mit der Föderalismusreform vom 1. September 2006 in die Verantwortung der Länder übergegangen sei. Bundesweit seien die Obdachlosenzahlen ohnehin rückläufig.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
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