Keine Maßnahmen bei Nichteinhalten des Betreuungsschlüssels
Die Bundesregierung plant keine Sanktionen, wenn Arbeitsagenturen und Kommunen den Betreuungsschlüssel für Arbeitslosengeld-II-Empfänger nicht einhalten. Bei den vorgegebenen Betreuungsschlüsseln handele es sich um “Referenzwerte, die nicht zwingend vorgegeben sind”, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Den “Hartz-IV”-Reformen zufolge soll der Betreuungsschlüssel für die Vermittlung bei unter 25-Jährigen bei eins zu 75 und bei über 25-Jährigen bei eins zu 150 liegen. Bei der Leistungsgewährung soll ein Mitarbeiter für bis zu 140 Personen zuständig sein. Diese Werte werden der Antwort zufolge nicht durchgehend erreicht. Die Regierung fügt hinzu, dass im Rahmen der Neukonzeption der Berechnung der Betreuungsrelationen die Bundesagentur für Arbeit (BA) gegebenenfalls “Handlungsfelder identifizieren und Maßnahmen vorschlagen” werde.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
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