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Keine Kürzung der Sozialhilfe auf Grund eines Darlehens für die Mietkaution

Darmstadt (dpa) - Behörden dürfen sich gewährte Darlehen für Mietkaution und Umzugskosten nicht über die Kürzung der laufenden Sozialhilfe von Arbeitslosen zurückholen. Das entschied das Hessische Landessozialgericht in einem am Dienstag in Darmstadt veröffentlichten Beschluss. Mietkaution und Umzugskosten seien keine Regelleistungen, die gegen die Sozialhilfe aufgerechnet werden könnten. (Aktenzeichen: AZ L 9 SO 121/07 ER).

Quelle und weitere Infos auf: fr-online.de

Weitere Informationen zu den Urteilen unter: Sozialgerichtsbarkeit

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Lusjena   am: Dienstag, 4. März 2008 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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