Keine Kürzung der Sozialhilfe auf Grund eines Darlehens für die Mietkaution
Darmstadt (dpa) - Behörden dürfen sich gewährte Darlehen für Mietkaution und Umzugskosten nicht über die Kürzung der laufenden Sozialhilfe von Arbeitslosen zurückholen. Das entschied das Hessische Landessozialgericht in einem am Dienstag in Darmstadt veröffentlichten Beschluss. Mietkaution und Umzugskosten seien keine Regelleistungen, die gegen die Sozialhilfe aufgerechnet werden könnten. (Aktenzeichen: AZ L 9 SO 121/07 ER).
Quelle und weitere Infos auf: fr-online.de
Weitere Informationen zu den Urteilen unter: Sozialgerichtsbarkeit
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