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Samstag, der 04. Juli 2009 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Keine Kündigung per SMS

Nach dem Gesetz muss eine Kündigung schriftlich ausgesprochen werden. Einer Kündigung per SMS mangelt es an der erforderlichen Schriftform. Sie ist deshalb unwirksam. Auch ein Auflösungsvertrag kann nicht durch wechselseitige SMS formwirksam abgeschlossen werden.

Quelle: DGB und Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17. August 2007 – 10 Sa 512/07

Startseite - Veröffentlicht von: Steinbock   am: 28. August 2008 um 10:16 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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