Keine Kostenübernahme für künstliche Befruchtung bei Unverheirateten
Berlin: (hib/MPI) Die gesetzlichen Krankenkassen werden auch weiterhin bei unverheirateten Paaren nicht die Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen. Der Gesundheitsausschuss lehnte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf (16/4808) der Fraktion Die Linke ab. Die Fraktionen der Union, der SPD und der FDP stimmten gegen den Entwurf, die Linksfraktion dafür und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme. Die Antragsteller hatten mit ihrem Vorstoß auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert, wonach unverheiratete Paare die Kosten für eine künstliche Befruchtung im Gegensatz zu Ehepaaren allein tragen müssen. Dadurch entstehe eine Benachteiligung unverheirateter Partner, “die den gesellschaftlichen Verhältnissen nicht gerecht wird”, schreibt Die Linke. Um eine Gleichbehandlung verheirateter und nicht verheirateter Paare zu gewähren, schlug sie eine Änderung im Fünften Sozialgesetzbuch vor. Die Mehrkosten für die Kassen bezifferten die Abgeordneten auf rund 18 Millionen Euro jährlich.
Quelle: Deutscher Bundestag
Kommentar Sozialticker: … so kinderfreundlich kennt und gibt man sich in diesem Lande. Man streitet sich lieber über den Eheschein, statt dem Leben ein neues Leben zu schenken. Ergebnis: Deutschland stirbt mal aus … weil man ja nicht verheiratet war … weltweites Gelächter ist da schon garantiert - vor allem über die deutschen Bestimmungen. Ist doch eigentlich komisch, die einen wollen Kinder und dürfen/können diese finanziell nicht bekommen und andere töten sie … Hauptsache es kostet nichts.
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